Verfahren gegen Nef offenbar zu Recht eingestellt

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 03.04.2009

Die Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Armeechef Roland Nef wegen Nötigung seiner früheren Partnerin ist nach Meinung von Einzelrichter Franz Häcki «hinreichend nachvollziehbar».

Ex-Armeechef Roland Nef.

Ex-Armeechef Roland Nef.
Bild: Keystone

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Der Einzelrichter hatte zwar nicht primär den Auftrag, die Frage zu klären, ob bei der Einstellung des Strafverfahrens gegen Nef alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Trotzdem musste sich Häcki im Prozess gegen Fredi Hafner, den stellvertretenden Chef der Personenfahndung bei der Stadtpolizei, mit diesem Thema befassen. Denn in der Verfahrenseinstellung lag nach Meinung des Richters möglicherweise ein Motiv des Fahnders, vertrauliche Akten im Fall Nef an die Medien weitergegeben zu haben. Deswegen wurde der 57-Jährige wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Gegenüber einer Polizistin soll der Fahnder nämlich sein Interesse am Fall Nef unter anderem mit der Vermutung begründet haben, dass bei Nef etwas unter den Teppich gekehrt worden sein könnte.

Laut Häcki handelte es sich bei den gegenüber Nef erhobenen Nötigungsvorwürfen «klarerweise um einen Tatbestand betreffend Individualinteressen». Wie bekannt, soll Nef seine Ex-Partnerin telefonisch, mit SMS und E-Mails massiv belästigt und ihr über Sexinserate Freier auf den Hals gehetzt haben. Von den Belästigungen, so der Richter, sei nur eine Person betroffen gewesen. Und diese habe nach Zahlung einer Wiedergutmachungsleistung kein Interesse mehr an einer weiteren Strafverfolgung gehabt. Beiden Parteien sei eine «relativ lange Bedenkzeit und Besprechungsphase» eingeräumt worden. Deshalb handle es sich «keineswegs um eine überhastete Einstellung».

«Kein Justizskandal»

Auch der Umstand allein, dass es sich beim Angeschuldigten um eine öffentliche Person handle, «vermag kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu begründen». Zudem wäre bei einer Verurteilung ohnehin nur eine bedingte Geldstrafe infrage gekommen. Fazit: Beim Verfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef «ist nicht ersichtlich, dass etwas unter den Teppich gekehrt oder gar ein Justizskandal inszeniert worden wäre».

Die Einstellungsverfügung wird bisher unter Verschluss gehalten. Gegen ihre teilweise Publikation hat Nef Rekurs einlegen lassen, über den die Oberstaatsanwaltschaft befinden muss. Mit einem Entscheid ist «voraussichtlich noch im April» zu rechnen, wie Rainer Angst, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft, sagte. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.04.2009, 21:59 Uhr

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