Wenn Papi Mami schlägt, brauchen Kinder rasch Hilfe
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 23.06.2009
Jeder Achte schlägt mehrmals zu
Zwei Jahre nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GSG) zogen Justizdirektor Markus Notter (SP) sowie Fachleute aus Polizei und Beratungsstelle gestern eine positive Bilanz. Das Gesetz bewähre sich und sei notwendig. Das zeige die Statistik. 2192-mal hat die Polizei in den letzten zwei Jahren Wegweisungen oder Rayonverbote angeordnet. Das ist fast doppelt so viel wie erwartet. Täter sind in über 90 Prozent der Fälle Männer. 1958-mal zog die GSG-Intervention ein Strafverfahren nach sich. 261 Täter, also etwa jeder Achte, waren Wiederholungstäter.
In wenigen Punkten sehen Fachleute Verbesserungsbedarf: Viele Beratungsstellen haben zu wenig Personal. Oft kommen die Bedürfnisse der Kinder zu kurz (siehe Haupttext). Und nicht selten stürzt eine Wegweisung das Opfer in finanzielle Nöte, weil nur der Täter über ein Bankkonto verfügt. Dieses Problem ist noch ungelöst.
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Es ist eine dieser Geschichten, wie sie die Kantonspolizei immer wieder antrifft. Nachts um elf ruft eine Frau die Polizei: Der achtjährige Nachbarsbub sei zu ihr geflüchtet und erzähle, der Vater wolle die Mutter töten. Er habe sich mit ihr im Badezimmer eingeschlossen, wo er sie verprügle und würge. Eine Patrouille rückt aus, nimmt den Vater in Haft und weist die verletzte Mutter ins Spital ein. Und dann? Dann stehen die Polizisten mit einem zweijährigen Mädchen und einem achtjährigen Jungen da und versuchen, die Kinder irgendwo unterzubringen.
«Wir haben zwar eine vierseitige Liste mit Institutionen für solche Fälle – aber es kommt oft vor, dass sich nirgends Platz findet», schilderte Heinz Mora von der Fachstelle Häusliche Gewalt der Zürcher Kantonspolizei am Dienstag an einer Medienkonferenz die Situation. Dann bleibt der Patrouille nichts anderes übrig, als Verwandte, Nachbarn oder Bekannte ausfindig zu machen, welche die Kinder vorübergehend aufnehmen können. «Das sind dann manchmal Personen, die mit der Situation eigentlich überfordert sind und die Kinder kaum fachgerecht betreuen können», berichtete Mora.
Kinder spüren Gewalt hautnah
Dass die Bedürfnisse von Kindern oft zu kurz kommen, wenn in Partnerschaften Gewalt ausgeübt wird, ist eine der wichtigsten Erkenntnisse nach zwei Jahren Gewaltschutzgesetz (GSG). «Um diese Situation in den Griff zu bekommen, braucht es einen zusätzlichen Effort», sagte Justizdirektor Markus Notter am Dienstag vor den Medien. Man habe unterschätzt, in wie vielen Fällen Kinder betroffen seien – und vor allem, wie hautnah sie Gewalt und polizeiliche GSG-Einsätze im Haushalt mitbekämen.
Mehr als 3200-mal rückte die Polizei im Kanton Zürich zwischen dem 1. April 2007 und dem 31. März 2009 wegen häuslicher Gewalt aus. In 2192 Fällen wies sie prügelnde Partner für mindestens 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung aus oder verhängte ein Kontaktverbot; in 1139 dieser Fälle waren Kinder betroffen. Nicht immer erfuhren sie selbst Gewalt, aber sehr oft erlebten sie sie mit.
Pilotprojekt, um Kindern zu helfen
Kopfzerbrechen bereitet den Fachleuten nicht nur die Frage, wo Kinder im Notfall Unterschlupf finden, sondern auch, wer sich innert nützlicher Frist professionell um sie kümmern kann. Zwar muss die Polizei den Vormundschaftsbehörden melden, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Bis sich dann aber jemand der Sache annimmt, kann es ein paar Tage dauern. Laut Fachleuten ist das für Kinder eine unhaltbar lange Zeit. Viele reagieren mit Wutausbrüchen, Panikattacken oder Albträumen, nachdem sie miterleben mussten, wie die Polizei den Vater abführte, weil der die Mutter halb totgeschlagen hatte.
Jetzt will der Kanton dieses Problem angehen. Anfang Jahr hat er in Winterthur ein Pilotprojekt unter dem Titel Kidspunkt gestartet. Vorerst eine Beraterin, Susanna Sauermost, nimmt unmittelbar nach einer polizeilichen Intervention mit der verbleibenden Familie Kontakt auf. Erste Erfahrungen beschrieb sie als «eindrücklich»: «Die Kinder sind sogar bereit, den freien Nachmittag für die Beratungsgespräche einzusetzen.» In drei bis zehn Treffen bespricht die Beraterin mit den Kindern das Erlebte und versucht, mit ihnen Strategien zu erarbeiten, falls es wieder zu Gewalt kommen sollte.
Zweite Anlaufstelle geplant
Es bleibt nicht bei diesem einen Projekt. Für Zürich und Horgen ist eine zweite solche Anlaufstelle geplant. Beide Angebote laufen vorerst vier Jahre und sollen wissenschaftlich ausgewertet werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren im gesamten Kanton ähnliche Angebote auf die Beine zu stellen.
Trotz der Mängel hielt Esther Studer vom Amt für Jugend und Berufsberatung aber fest, dass das Gesetz die Situation der Kinder verbessert habe: «Sie erfahren, dass die Gewalt unter den Eltern nicht in Ordnung ist; und die befristete Trennung der Eltern bringt Ruhe in ihren Alltag.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 23.06.2009, 22:17 Uhr



































