Wirksam gegen Randalierer: Meldepflicht und Gästebahnhöfe

Von Ueli Kägi und David Wiederkehr. Aktualisiert am 19.05.2009

Mehrere europäische Länder haben Fussball-Krawallanten besser in den Griff bekommen. Für die Schweiz könnten sie mit ihren Massnahmen Vorbild sein.

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England war in der 80er-Jahren erste Hooligan-Problemzone. England war das erste europäische Land, das seine Probleme löste, weil Fussballverband, Klubs und Politiker eng zusammenarbeiteten und mit einer Reihe von Massnahmen auf die Gewalt reagierten: Fanregistrierung, Sitzplatzstadien, hohe Polizeipräsenz vor und in den Stadien, Polizeibegleitung für die Gästefans, landesweite Stadionverbote, Einsatz von Szenekennern bei den Spielen, Meldepflicht für bekannte Hooligans während der Partien, Ausreiseverbote bei Auftritten des Nationalteams. Die Bestimmungen haben zu wesentlichen Verbesserungen geführt. Ähnliche Resultate mit ähnlichen Mitteln erzielte Deutschland.

Der holländische Fussball hatte und hat immer noch grosse Probleme. Auf der Suche nach Lösungen haben die Verantwortlichen die Klubs und ihre Fans in drei Kategorien eingeteilt. A bedeutet ungefährlich und gilt für die meisten. B-Vereine bergen ein gewisses Gefahrenpotenzial, Eindhoven oder Utrecht beispielsweise gehören dazu. Bei Kategorie C schliesslich herrscht höchste Alarmstufe - allen voran Feyenoord Rotterdam und Ajax Amsterdam sind berüchtigt für ihren Anhang.

Je nach regionaler Rivalität kann ein A-Verein für gewisse Partien zu einem B-Klub werden - mit weitreichenden Konsequenzen für den Anhang. Zu Auswärtsspielen dürfen die Fans nur mit dem offiziellen Extrazug reisen. Dieser hält beim Stadion, in einem in den Auswärtssektor integrierten Bahnhof. Solche Haltestellen gehören seit ein paar Jahren zur Mindestanforderung an ein neues Stadion. Bei der ArenA in Amsterdam ist der Gästebahnhof überdacht, eine rundum eingezäunte Passerelle führt direkt in den Gästesektor.

Der Staatsanwalt im Stadion

Bei jeder Partie der Ehrendivision ist im Stadion der Generalstaatsanwalt anwesend. Er kann den Gästefans den Zutritt ins Stadion verbieten oder im Eilverfahren Anklage erheben. Als die Ajax-Fans 2005 auf dem Weg zu Feyenoord Rotterdam randalierten, befahl der Staatsanwalt dem Lokführer die Rückkehr. Seither suchen Amsterdam und Rotterdam nach weiteren Lösungen. Jüngst kamen die Bürgermeister beider Städte überein, für Spiele zwischen Ajax und Feyenoord keine Gästefans mehr zuzulassen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.05.2009, 10:51 Uhr

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