Zürich
Über Alkohol-Testkäufe sollen Gerichte entscheiden
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 19.09.2008
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Lange Zeit waren Testkäufe durch Jugendliche ein unbestrittenes und als sinnvoll erachtetes Mittel, um Gastwirte, Ladeninhaber und Angestellte zu überführen, die Alkohol trotz Verbots an Jugendliche verkaufen. Seit sich aber ein Wirt in Rümlang beim Bezirksstatthalter in Dielsdorf erfolgreich gegen eine Busse gewehrt hat, die ihm die Gemeinde nach einem solchen Testkauf aufgebrummt hat, ist die Praxis unter Beschuss geraten.
Der Dielsdorfer Statthalter hatte nämlich argumentiert, ein solcher Testkauf sei als Anstiftung zu einer Gesetzesübertretung zu werten. Deshalb sei eine Busse unzulässig – eine Entscheidung, die nicht von allen Statthaltern geteilt wird. In einer Anfrage wollten die beiden Kantonsratsmitglieder Renate Büchi (SP, Richterswil) und Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) vom Regierungsrat deshalb wissen, ob er sich für solche Testkäufe einsetze und wie er die Haltung der Statthalter beurteile.
In seiner gestern Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt der Regierungsrat, es sei allein Sache der Gemeinden, ob sie weiterhin Testkäufe durchführen und fehlbare Betriebe büssen wollten. Auf eine Kritik an den Statthaltern – seinen Vertretern in den Bezirken – wollte er sich nicht einlassen: Er begründete dies mit der Gewaltentrennung. Die Statthalter seien in ihren Entscheiden unabhängig; der Regierungsrat sei nicht befugt, ihnen Weisungen zu erteilen.
Juristen sind sich nicht einig
Im Übrigen sei die Frage der Rechtmässigkeit von Bussen nach Testkäufen unter Rechtsspezialisten umstritten, schreibt die Regierung weiter. So sei die Oberstaatsanwaltschaft der Meinung, Bussen in Folge von Testkäufen seien unzulässig. Der Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch hingegen sei in einem Gutachten zum Schluss gekommen, Testkäufe seien bloss als «Scheinkauf» zu werten.
Zwar seien Testkäufe erwiesenermassen ein Instrument, um die Wirksamkeit der Präventionsbemühungen zu überprüfen, schreibt der Regierungsrat weiter. Auch befürworte er eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes und erachte die Bestrafung von fehlbarem Personal als notwendig. Ob Bussen nach Testkäufen zulässig seien, müssten aber die Gerichte entscheiden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.09.2008, 20:53 Uhr
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