Bootsbesitzer büssen teurer
Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 20.05.2011 22 Kommentare
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«Sie dürfen die Aussage verweigern oder einen Anwalt beiziehen», erklärte der Seepolizist. Claudio L.*, der seinen Fehler einsah, wollte weder das eine noch das andere. «Ich dachte, es kostet 50 Franken und dann ist die Sache gegessen.» Die Polizisten erteilten ihm jedoch keine Busse, sondern verzeigten ihn. Drei Wochen später hielt er einen Strafbefehl des Statthalteramtes des Bezirks Horgen in den Händen: Claudio L. war schuldig gesprochen worden und hatte 550 Franken Strafe zu bezahlen, davon 200 Franken Schreibgebühr.
Das Vergehen: Der 32-Jährige tuckerte an einem sonnigen Sonntagmorgen mit seinem 8-PS-Fischerboot nach Horgen. «Ich war der einzige Mensch auf dem See.» Wo er anlegen konnte, wusste Claudio L. nicht genau. Also fuhr er auf der Höhe der Faul-Werft vorschriftsgemäss im rechten Winkel auf das Ufer zu. Dort hatte es keine Anlegestelle. «Ich habe gesehen, dass es hundert Meter weiter einen Steg hat.»
Für die Bootsprüfung hatte L. gelernt, was in solchen Situation zu tun ist: Der Bootsfahrer muss im rechten Winkel in Richtung offener See fahren, bis er mindestens 150 Meter vom Ufer entfernt ist. Dann kann er abdrehen und 100 Meter weiter wieder das Ufer anpeilen, stets im rechten Winkel. «Natürlich habe ich das noch gewusst», gibt Claudio L. zu. Trotzdem wollte er sich dem Umweg ersparen und fuhr parallel zum Ufer direkt auf sein Ziel zu. «Es hatte keine Tiere, keine Schwimmer, nichts.» Dummerweise passierte er den Stützpunkt der Seepolizei.
Teures Vergehen
Nun fühlt sich der Bootsbesitzer ungerecht behandelt – nicht weil er eine Strafe erhält, sondern wegen ihrer Höhe. «550 Franken, das kanns ja nicht sein.» Doch auf dem Wasser herrschen andere Regeln als an Land: Auf dem Zürichsee gilt das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt, erklärt Marc Besson, Sprecher der Kantonspolizei Zürich. Dieses schliesst Ordnungsbussen aus – zum Leidwesen der Bootsbesitzer.
Hätte L. mit dem Auto eine Abkürzung durch das Fahrverbot genommen, um zu einem Parkplatz zu gelangen, hätte er nur eine Busse von 100 Franken erhalten. Wenn ein Autofahrer seinen Führerausweis vergisst, schlägt dies mit 20 Franken zu Buche. Auf dem See löst das gleiche Delikt ein Strafverfahren aus.
Polizei setzt auf Augenmass
Ein Missverhältnis, das auch für die Polizei offensichtlich ist. Die kantonale Seepolizei setze das Gesetz «grundsätzlich» durch, stellt Besson klar. «Wir lassen dabei jedoch ein gewisses Augenmass gelten.» Der Hobby-Kapitän, dessen Boot in Ordnung ist, der aber seinen Ausweis vergessen hat, hat deshalb gute Chancen, mit einer freundlichen Ermahnung davonzukommen.
Kein Auge drückt die Polizei aber zu, wenn ein Bootsfahrer gegen ein Verbot verstösst. Dies war im Fall von Claudio L. der Fall. Parallel zum Ufer Fahren wird laut Besson zum Schutz von Mensch und Tier geahndet. Wenn die Maschinerie des Rechts einmal binnenschifffahrtsgesetzeskonform angelaufen ist, ist allein die Schreibgebühr höher als manche Ordnungsbusse – so will es das Gesetz aus Bern.
* Name geändert (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.05.2011, 14:55 Uhr
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22 Kommentare
Auf dem Zürichsee herrscht zweierlei Recht: Auf der einen Seite die gewöhnlichen Böötlifahrer, auf der anderen die Zürichsee-Schiffahrtsgesellschaft. Deren Schiffe donnern im Bereich der Stationen so dicht und mit einer solchen Geschwindigkeit in der Uferzone, dass Vegetation (Schilf etc.), Tiere und andere Schiffe regelmässig Schaden nehmen. Da sagt kein Mensch etwas, am wenigsten die Seepolizei Antworten
"Parallel zum Ufer Fahren wird laut Besson zum Schutz von Mensch und Tier geahndet" Super! Aber wenn die Schwimmer im/vor einem Hafen schwimmen / tauchen gehen (sehr beliebt ist z.B. die Hafeneinfahrt von der Badi Enge bis zum Springbrunnen), dann interessiert die Polizei aber kein bischen. Nur blöd, dass man die Schwimmer vom Boot aus so gut wie nicht shehen kann. Antworten
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