Damit sich die Investitionen für ein Fumoir nicht in Schall und Rauch auflösen
Von Patrick Gut. Aktualisiert am 18.03.2010
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Rauchverbot
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Das gilt im Kanton Zürich
Ab dem 1. Mai gilt in der ganzen Schweiz ein Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Das Bundesrecht definiert die Mindestanforderungen zum Schutz vor Passivrauchen. Die Kantone sind berechtigt, strengere Massnahmen zu beschliessen. Im Kanton Zürich gibt es keine Möglichkeit, Raucherbetriebe zu führen. Der Bund sieht diese Variante für Kleinbetriebe unter 80 Quadratmeter vor. Restaurants im Kanton Zürich müssen aber ab dem 1. Mai nicht gänzlich rauchfrei sein. Erlaubt sind sogenannte Fumoirs. Fumoirs müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. So darf die Fläche des Fumoirs höchstens ein Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume betragen. Ein Fumoir muss zudem ausreichend belüftet sein. Im Kanton Zürich dürfen im Fumoir Gäste bedient werden, sofern das Personal einer solchen Beschäftigung schriftlich zugestimmt hat. (pag) Weitere Information im Internet auf www.awa.zh.ch/rauchverbot
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Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Ab dem 1. Mai ist das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, verboten. Erlaubt sind Fumoirs, in denen Gäste bedient werden. Sofern für ein Fumoir bauliche Massnahmen notwendig sind, braucht es ein entsprechendes Baugesuch. Sechs Wochen vor Beginn des Rauchverbots verzeichnen die Bauämter keine Flut von Gesuchen. In Horgen beispielsweise sind vor wenigen Tagen erst drei Gesuche eingegangen.
Unterschiedliche Ausgangslagen
Das hat einen guten Grund: Zahlreiche Restaurants verzichten gänzlich auf ein Fumoir. Sei es nun, weil die Gaststube nicht gross genug ist, um sie zu unterteilen, weil die baulichen Massnahmen zu aufwendig oder gar nicht möglich sind oder weil die Beizer kein Fumoir anbieten wollen. Ein weiterer Teil der Wirte kann mit minimen Anpassungen ein Fumoir einrichten. Das funktioniert dann, wenn bereits mehrere Räume vorhanden sind und die Belüftung bereits gut funktioniert. Im optimalen Fall muss das neue Fumoir bloss noch angeschrieben werden.
Zurückhaltend agieren im Moment jene Beizer, bei denen sich die Einrichtung eines Fumoirs zwar lohnen könnte, aber doch grössere Kosten verursacht. Sie fürchten die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen», die unter anderem von der Lungenliga Schweiz mitinitiiert wurde.
Volksinitiative droht
Ernst Bachmann, der Präsident von Gastro Zürich, bezweifelt nicht, dass die Initiative zustande kommen wird. Sage das Stimmvolk Ja, gelte das vollständige Rauchverbot. «Grosse Investitionen in ein Fumoir könnten sich so rasch in Schall und Rauch auflösen», sagt Bachmann.
Nach seiner Erfahrung würden jetzt zahlreiche Wirte den 1. Mai abwarten. «Wer sich ausschliesslich auf den Verkauf von Essen konzentriert, kann sich ein rauchfreies Lokal wohl leisten.» Anders sehe es aus bei Stammbeizen mit einem grossen Getränkeumsatz, wo sich die Gäste zu einem Schlummertrunk treffen. Die Betreiber dieser Restaurants – sie würden in vielen Dörfern eine wichtige soziale Funktion einnehmen – müssten «mit einer grösseren Umsatzeinbusse rechnen», sagt Bachmann.
Gastro Zürich wird laut Bachmann für eine einheitliche Lösung in der ganzen Schweiz kämpfen. Eine Lösung, bei der sowohl Raucher als auch Nichtraucher auf die Kosten kämen. Im bestehenden Bundesgesetz sähe Bachmann das bereits realisiert. «Das grosse Problem ist, dass der Bund den Kantonen erlaubt hat, das Gesetz individuell zu verschärfen.» In Gebieten, in denen der Kanton Zürich an andere Kantone mit lascheren Vorschriften stosse, befürchtet Bachmann gar einen Rauchertourismus.
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Erstellt: 18.03.2010, 04:00 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

