Der Weg ist frei für das neue Quartier in Horgen
Von Daniel Stehula. Aktualisiert am 13.03.2010
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Das Stäubli-Areal an der Seestrasse, zwischen Rotweg- und Waidlistrasse, bekommt ein neues Gesicht. Die alten Fabrikhallen werden verschwinden, auch der Parkplatz und das Stück Wiese vorne beim Kreisel an der Seestrasse. Auf der Industriebrache entsteht gemäss dem Gestaltungsplan «Stäubli-Areal Ost» ein modernes Quartier, das die Dorfteile Käpfnach und Rotweg miteinander verbindet.
Auf 33'000 Quadratmetern entstehen drei langgezogene Baukörper. Darin 80 Mietwohnungen, 42 Eigentumswohnungen im mittleren und 8 im gehobenen Segment. Neben den Wohnräumen gibt es auf dem Stäubli-Areal auch Raum für Gewerbe und eine öffentliche Flanierzone.
Rekurs wegen Gebäudelängen
Das Bauprojekt Promenade Horgen war im Vorfeld viel diskutiert worden. Doch an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2008 sprachen sich die Horgner Stimmbürger für den Gestaltungsplan aus und Anfang August 2009 erhielt die Bauherrin Stäubli AG – basierend auf dem genehmigten Gestaltungsplan – die Baubewilligung für die Promenade Horgen.
Doch gebaut wurde vorderhand nicht. Weiterhin konnte man vor der alten Fabrikhalle Schnittblumen kaufen, weiterhin standen auf dem Parkplatz die Wohnwagen, weiterhin konnten Kinder von der Waidlistrasse den Hügel hinunterschlitteln.
Der Grund: Ein Rekurs war gegen das Bauprojekt eingegangen. Arthur Schneider von der Stäubli AG erklärt: «Der Rekurs betraf die Gebäudelängen, die Einordnung der Bebauung in das Siedlungsbild und befürchtete Schallreflexionen durch die Fassaden.» Der Rekurrent vermutete, dass der Gestaltungsplan die bewilligten Gebäudelängen nicht zulasse. Ausserdem passe die Architektur nicht in das Umfeld und die Fassaden der Gebäude würden den Verkehrslärm zurückwerfen.
Wegen diesem Rekurs stellte die Bauherrin im letzten Dezember nochmals die Baugespanne auf den Bauplatz. Die Baurekurskommission prüfte bei einem Augenschein, ob der Rekurrent sich zu Recht gegen das Projekt erhoben hatte oder nicht.
«Der Rekurs wurde in allen Belangen abgewiesen», sagt Arthur Schneider. Der Stäubli AG wurde ein umsichtiges Vorgehen attestiert. Nun muss die Bauherrin noch die Rechtsmittelfrist abwarten. Wenn in dieser Zeit kein Rechtsmittel ergriffen wird, ist die Baubewilligung rechtskräftig.
Generalunternehmer fehlt noch
«In den vergangenen sieben Monaten waren wir nicht untätig», sagt Schneider. «Im Hintergrund arbeiteten wir weiter an der Bauplanung auf der Basis der Baueingabe.» Was die Bauherrin vorderhand nicht vorantreiben konnte, war unter anderem Mieter für die Promenade Horgen zu suchen. «Niemand unterschreibt gerne einen Vertrag für einen Raum, wenn noch nicht sicher ist, ob er überhaupt gebaut wird», sagt Schneider.
Auch die Wahl einer Generalunternehmung konnte die Bauherrin noch nicht abschliessen. Schneider meint: «Ich bin zuversichtlich, dass gegen Ende des Jahres die Bagger auffahren werden.»
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Erstellt: 13.03.2010, 04:00 Uhr
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