Zwillingsmord: Ärger und Geld für die Geschworenen
Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 12.03.2010
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Der Fall
Am Morgen des Heiligabends 2007 meldeten die Eltern der Zwillinge, ihre Kinder seien umgebracht worden. Polizei und Sanität fanden den Buben tot in seinem Bett. Das Mädchen lebte noch, konnte aber nicht mehr gerettet werden. Die Kinder waren erstickt worden, wie die Untersuchungen ergaben.
Beide Eltern wurden als tatverdächtig in Haft genommen. Beide bestritten die Tat und beschuldigten den jeweils anderen. Die Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen die Mutter und räumten jenen gegen den Vater aus. Am 9. Juni wurde gegen sie Anklage wegen mehrfachen Mordes erhoben.
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Morgen Mittwoch muss sich die Mutter der Zwillinge, die an Heiligabend 2007 in Horgen ums Leben kamen, vor Geschworenengericht verantworten. Die beiden knapp Achtjährigen waren erstickt worden, wie die Untersuchungen ergaben. Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen die Mutter. Staatsanwalt Markus Oertle erhob schliesslich Anklage gegen sie wegen mehrfachen Mordes.
Die Tat sorgte weit herum für Entsetzen. Entsprechend gross ist das Interesse an der Gerichtsverhandlung. Hat die Mutter ihre eigenen Kinder tatsächlich erstickt? Über die Schuldfrage und den gesamten Fall müssen neun Geschworene gemeinsam mit dem Gerichtspräsidenten und zwei Bezirksrichter entscheiden.
«Die Parteien haben Probleme, Geschworene zu finden»
Wenn also Morgen die Verhandlungen beginnen, steht nicht nur die Mutter im Fokus des allgemeinen Interesses, sondern auch die Geschworenen. Doch wer sind diese Menschen, die in diesem aufwühlenden Fall mitentscheiden? «Die Geschworenen werden nicht von uns bestimmt, sondern in den Gemeinden gewählt», erklärt Urs Gassmann, Gerichtsschreiber am Geschworenengericht des Kantons Zürich. Jede Gemeinde kann mindestens einen Geschworenen stellen. Nach welchen Auswahlkriterien sie bestimmt werden, wird in der jeweiligen Gemeindeordnung vorgegeben.
Es ist ein Amt, für das man sich freiwillig zur Wahl stellen kann. «In der Praxis haben die Parteien aber häufig Probleme, Leute zu finden», so Gassmann weiter. Geschworener zu sein ist zeitaufwändig. Sie müssen sich für die gesamte Verhandlungszeit frei nehmen. Im Zwillingsmordfall von Horgen sind das ganze drei Wochen. Die jeweiligen Arbeitgeber wären von Gesetzes wegen dazu verpflichten, die Gewählten zu unterstützen. «Aber wir hören immer wieder, dass die Geschworenen unbezahlten Urlaub nehmen mussten, um am Fall teilnehmen zu können. Das ist natürlich nicht korrekt», betont Gassmann.
480 Franken Sitzungsgeld pro Tag
Immerhin sieht der Alltag eines Geschworenen im Kanton Zürich nicht so hart aus, wie man ihn aus amerikanischen Filmen kennt. Sie müssen nicht einsam und von der Welt abgeschottet in Hotelzimmer darben. «Die Geschworenen können nach Hause und müssen am Morgen wieder im Verhandlungssaal erscheinen. Sie werden nicht einfach weggesperrt. So etwas gibt es bei uns nicht», betont Gassmann. Abgesehen davon wird die Arbeit auch entlöhnt: Es gibt ein Sitzungsgeld von rund 480 Franken pro Tag.
Durch diese Freiheit besteht allerdings auch die Gefahr der Beeinflussung durch Medienberichte oder Aussagen aus dem Umfeld. «Sowas lässt sich nicht in Gänze vermeiden», muss auch der Gerichtsschreiber zugeben. «Die Geschworenen bekommen aber am Anfang der Verhandlung eine Einführung des Präsidenten des Geschworenengerichts und werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihr Urteil auf das im Gerichtssaal Gesagte stützen sollen.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.03.2010, 08:50 Uhr



































