Kanton und Gemeinde sehen rot
Von Arthur Schäppi. Aktualisiert am 18.03.2011 99 Kommentare
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Vor drei Jahren haben Nicolas und Carmen Racine die einst beige Fassade ihres Doppeleinfamilienhauses im Dorfkern von Horgen rot streichen lassen. Sehr zur Freude auch von über 80 Anwohnern und Passanten, die später – als die Hausbesitzer bereits mit den Baubehörden im Clinch lagen – mit ihrer Unterschrift bezeugten, dass die neue Farbe ihrer Ansicht nach «schön ist und sehr gut ins Ortsbild passt». Das Baugesuch für die Aussenrenovation ihres Wohnhauses im Eisenhofquartier hatten die Hausbesitzer allerdings erst im Nachhinein eingereicht. Ein Fauxpas, den sie nicht bestreiten. Wegen Handwerkerterminen seien sie in Zeitnot geraten, sagen sie.
Nun aber müssen die Racines schon wieder die Maler rufen – und die Hausfassade ein zweites Mal streichen lassen. Diesmal in einem zurückhaltenden, von den Baubehörden zu bewilligenden Pastellton. Die Neubemalung erfolgt auf Geheiss des Horgner Gemeinderates und der kantonalen Baudirektion – aber auf Rechnung der Hausbesitzer. Grund: Gemeinde und Kanton missfiel die kräftige rote Farbgebung in der Kernzone und im regionalen Ortsbild. Weshalb sie die Bewilligungen für den bereits ausgeführten Farbanstrich verweigerten.
Unverständnis bei Besitzern
Das doppelte Nein der Behörden aus Zürich und Horgen hat bei den Hauseigentümern selber, aber auch bei ihren vielen Sympathisanten, Kopfschütteln ausgelöst: «Wir wollten bloss einen frischen, zeitgemässen Farbakzent ins Quartier bringen», verteidigen sich die Racines. Und kritisieren, dass die Baubehörden etwa bei tatsächlich störenden, überdimensionierten oder architektonisch fragwürdigen Neu- oder Umbauten in- und ausserhalb der Kernzone weit weniger rigide entschieden hätten als nun bei der Farbgebung. Unverständlich ist für sie die Verweigerung der Bewilligung auch deshalb, weil die Baubehörden in der Kernzone erst vor wenigen Jahren einen ebenfalls sehr kräftigen und schönen Fassadenanstrich, wenn auch in Gelb, für das historische Hotel Schwan abgesegnet hätten. Gegen das behördliche Verdikt mögen die Besitzer des roten Hauses zwischen Bahnhof- und Eisenhofstrasse nicht mehr länger ankämpfen. Sie haben einen Rekurs beim kantonalen Baurekursgericht wieder zurückgezogen.
Sorge um das Ortsbild
Die Verfügungen der Gemeinde und der kantonalen Baudirektion sind damit rechtskräftig geworden. Ihre Ablehnung der rot gestrichenen Fassade hatte die Baudirektion damit begründet, dass die gewählte Farbgebung die erhöhten Anforderungen an die Gestaltung in geschützten Ortsbildern nicht erfülle. «Durch den grossflächigen Einsatz der grellen roten Farbe an allen Fassaden wird das Gebäude zu stark betont und dadurch die harmonische Einordnung in das geschützte Ortsbild nicht gewährleistet», heisst es im Entscheid aus Zürich.
Aus ähnlichen Gründen keine Gnade fand die «intensive, grellrote Farbe», auch bei der örtlichen Baubehörde. Gegenüber mehreren Schutzobjekten in der Umgebung, die alle in rötlichen, weisslichen oder gelblichen Pastellfarben gestrichen seien, trete das insbesondere vom See her aus weiter Entfernung sichtbare rote Haus als Fremdkörper in Erscheinung, heisst es im abschlägigen Bescheid des Horgner Gemeinderates. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.03.2011, 22:21 Uhr
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