Zürich

Langjährige Gefängnisstrafe für gescheiterten Bauunternehmer

Aktualisiert am 28.09.2011

Ein Bauunternehmer aus Thalwil ZH hat bei zwei bewaffneten Banküberfällen in Luzern und Zürich rund 422'000 Franken erbeutet. Er wurde zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Zürcher Bezirksgericht. (Bild: Keystone )

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Der grosse Coup gelangte dem heute 35-jährigen Bauunternehmer am 25. Juni 2010: Mitten am Vormittag drang der maskierte Mann mit einer ungeladenen Pistole in die Filiale der Raiffeisenbank an der Bahnhofstrasse in Luzern ein. Der Räuber begab sich zu einem Schalter, bedrohte einen Angestellten mit der Waffe und verlangte Geld.

Der eingeschüchterte Bankangestellte übergab ihm danach rund 400'000 Franken aus dem Tresorraum. Der Täter steckte die Beute in einen Rucksack und setzte sich danach mit einem Velo vom Tatort ab.

Spur führte nach Thalwil

Auf die Spur des Täters führte eine Rasterfahndung in der Region Luzern. Die Polizei nahm sämtliche Herbergen für Radfahrer unter die Lupe und stiess dabei auf einen verdächtigen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Thalwil.

Im Dezember konnte die Polizei den Täter festnehmen. Sie stellte zudem an seinem Wohnort einen Grossteil der Beute sicher. Während der Untersuchung kam heraus, dass der Firmeninhaber bereits am 10. Mai 2010 eine Filiale der UBS am Albisriederplatz in Zürich überfallen hatte.

Er nahm dabei einem Bankangestellten 17'000 Franken ab und erleichterte kurz darauf einen Bankkunden um weitere 5000 Franken. Schon damals gelang dem Bankräuber die Flucht mit dem Velo.

Firmenpleite als Tatmotiv

Vor dem Bezirksgericht Zürich zeigte sich der Mann reumütig und bezeichnete seine Firmenpleite als Tatmotiv. Er sei wirtschaftlich gescheitert und habe sich eine Kugel durch den Kopf schiessen wollen. Dazu sei er aber zu feige gewesen und habe sich deshalb für die Banküberfälle entschieden.

Der Staatsanwalt ging von einem erheblichen Verschulden aus und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen mehrfachen Raubes. Der Verteidiger plädierte auf viereinhalb Jahre und sprach von spontanen Taten in einer finanziellen Notlage.

Das Gericht sprach von einem «sorgfältig geplanten und kaltblütigen Vorgehen» des Bankräubers. Grundsätzlich sei dafür eine Strafe von neun Jahren im Raum gestanden. Das umfassende Geständnis und die Reue hätten jedoch zu einer deutlichen Senkung des Strafmasses geführt.

(pbe/sda)

Erstellt: 28.09.2011, 23:48 Uhr

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