Zürich

Ludwig A. Minellis Ehre wurde verletzt

Von Patrick Gut. Aktualisiert am 28.10.2010 1 Kommentar

Das Bezirksgericht hat eine Kolumnistin der «Zürichsee-Zeitung» wegen Verleumdung des Dignitas-Gründers verurteilt.

Hat Recht erhalten: Ludwig A. Minelli, Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas.

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Die Kolumne war am 5. Februar 2009 unter dem Titel «Besser sterben» in der «Zürichsee-Zeitung» (ZSZ) erschienen. Sie war als Replik auf ein sehr wohlwollendes Porträt über Ludwig A. Minelli gedacht. «Was für ein Monster, dieser Mann, der auf Wunsch in miesen Kammern und sogar auf Parkplätzen weit her gereiste Leute abmurkst», hatte die Kolumnistin getextet. Die Zeilen waren auf den Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas gemünzt.

Minelli ging das zu weit, und er klagte die Kolumnistin wegen Ehrverletzung ein. Gestern fand die Verhandlung vor dem Horgner Bezirksgericht statt. Der Kläger forderte eine Freiheitsstrafe von mindestens 24 Monaten und eine Genugtuung in der Höhe von 10'000 Franken. Ausserdem müsse das Urteil in der ZSZ publiziert werden.

Abmurksen heisst töten

Patrick Schaerz, Minellis Anwalt, argumentierte, seinem Mandanten seien in der Kolumne eine unbestimmte Anzahl von Tötungen vorgeworfen worden. Die Kolumnistin bezeichne ihn als Monster und beschuldige ihn eines unehrenhaften Verhaltens. Das schädige seinen Ruf. Um Verleumdung handle es sich, weil die Kolumnistin gewusst habe, dass der Vorwurf falsch sei. Es sei der Kolumnistin auch nicht um die Kritik an der Sterbehilfe gegangen. «Sie wollte einzig den guten Ruf von Ludwig A. Minelli zerstören», sagte Schaerz.

Die Kolumnistin könne sich nicht auf die Pressefreiheit berufen. «Das Gesetz räumt der Presse keine Sonderrechte ein, wenn es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht», sagte Schaerz. Auch der Hinweis, es handle sich um eine Satire, schütze die Kolumnistin nicht. «Was wiegt schwerer, als jemanden als gewissenloses Monster darzustellen?».

Murksen meint pfuschen

Der Verteidiger der Kolumnistin verwandte viel Redezeit darauf, Ludwig A. Minelli als umstrittene Person darzustellen. Dann ging er auf den kritisierten Satz ein: Das Wort Monster könne man durchaus positiv sehen, wenn man etwa an das Krümelmonster aus der Sesamstrasse denke. Und mit abmurksen sei nicht töten gemeint. Vielmehr sei Murks ein umgangssprachliches Wort für Pfusch. Die Mitarbeiter von Dignitas würden also auf unwürdige Art Sterbehilfe leisten. In der Kolumne würden Wut und Fantasien auf literarische Art verarbeitet. Den Satz gelte es im Gesamtzusammenhang der Kolumne zu sehen. Der Text sei als Satire erkennbar, und diese müsse die Realität bewusst übersteigern. Die Angeklagte sei in allen Punkten freizusprechen.

Nach einstündiger Beratung eröffnete das Gericht das Urteil. Es sprach die Kolumnistin der Verleumdung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe. Ausserdem muss die Frau Minelli eine Genugtuung von 1000 Franken bezahlen und 7000 Franken Prozessentschädigung. «Das Gericht versteht das Wort abmurksen klar als illegales Töten», begründete der vorsitzende Richter Reto Nadig. Auch eine Satire müsse wahr sein und dürfe keine ehrverletzenden Aussagen enthalten. Das Gericht verpflichtet die ZSZ, das Urteil zu publizieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstellt: 27.10.2010, 22:27 Uhr

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1 Kommentar

Jan Wulf

29.10.2010, 13:33 Uhr
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Das Urteil finde ich richtig. Aber die Aussage, "Satire müsse wahr sein" etwas sonderbar... Antworten



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