«Man fährt nicht aus Versehen dreimal schwarz»
Von Lorenz Pfrunder. Aktualisiert am 04.11.2008 9 Kommentare
Beatrice Henes ist Medienbeauftragte des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV.
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Ein Freundschaftsdienst hatte für eine Richterswilerin teure Folgen: Weil sie mit einem Hund unterwegs war, der keinen gültigen Fahrausweis hatte, musste sie 1000 Franken bezahlen. Die Frau traf im Bus auf eine Bekannte, die zusammen mit ihrem Hund auf dem Weg zu einem Besuch im Krankenhaus war. Weil diese den Hund nicht mitnehmen konnte, bot ihr die 57-Jährige an, auf das Tier aufzupassen und es nach Hause zu bringen. Dabei geriet sie in eine Billettkontrolle. Sie hatte zwar für sich selber ein Ticket, für den Hund aber nicht. Die Frau war in den letzten beiden Jahren schon zweimal ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden. Darum betrug die Busse 150 Franken, und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) leitete ein Strafverfahren ein. Mit allen Gebühren kostete sie der Gefallen für ihre Bekannte schliesslich fast 1000 Franken.
Frau Henes, 1000 Franken, weil der Hund kein Billett hatte – finden Sie das verhältnismässig?
Erst einmal generell: Schwarzfahren ist unfair. 95 Prozent der ÖV-Benutzer bezahlen ein Ticket. Wir sind es dieser ehrlichen Mehrheit schuldig, die schwarzfahrende Minderheit zu büssen. Schwarzfahrer verursachen Ertragsausfälle. Wenn wir das Zulassen, verteuert sich am Ende der öffentliche Verkehr für die Ehrlichen.
Das sehe ich ja ein. Aber 1000 Franken für Schwarzfahren! Ist das gerechtfertigt?
Es wäre völlig unverhältnismässig, wenn die erste Gebühr so teuer wäre. Jeder kann mal vergessen, ein Billett zu lösen. Darum kostet die erste Verwarnung ja auch nur 80 Franken. Wird die gleiche Person innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Mal erwischt, kostet es 120 Franken – das schmerzt schon ein bisschen. Ein drittes Mal kostet dann 150 Franken und hat automatisch eine Strafanzeige zur Folge. Welche Gebühren und Bussen das Gericht ausspricht, können wir nicht beeinflussen.
Sie wissen aber, wie teuer das ist und nehmen es in Kauf.
Ja. Man fährt im Normalfall nicht aus Versehen dreimal schwarz. Wer das tut, macht es bewusst. Und wenn man dabei erwischt wird, soll es auch wehtun. Die hohen Gebühren sollen abschrecken.
Sie meinen, auch diese Richterswilerin fuhr absichtlich schwarz?
Natürlich gibt es immer Einzelfälle. Zu diesem spezifischen Fall kann ich mich nicht äussern, da ich ihn nicht kenne. Wer sich aber ungerecht behandelt fühlt, kann sich nach dem Vorfall an unser Tax-Center wenden. Dieses prüft die Einzelfälle sorgfältig, allenfalls in Rücksprache mit unseren Juristen.
Und die Kontrolleure? Können die entscheiden, eine Busse nicht auszusprechen, wenn diese unverhältnismässig ist?
Nur weil jemand ein nettes Lächeln hat, keine Gebühr ausstellen? Das wäre ja reine Willkür. Nein, die Kontrolleure müssen jeden zur Kasse bitten, der keinen gültigen Fahrausweis hat.
Etwas anderes: Warum muss ich für einen Hund und ein Velo ein Billett lösen, eine Katze fährt aber gratis mit?
Auch die Katze fährt nur gratis, wenn sie in einer Tasche ist. Die Regeln sind klar: Ein kleines, zahmes Tier reist in einem Behälter gratis. Läuft es frei umher, braucht es ein eigenes Billett.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.11.2008, 21:54 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

