Zürich

Moorschutz statt Schiessfusion

Von Arthur Schäppi. Aktualisiert am 13.03.2010

Aus der Fusion des Schiesswesens von Hirzel und Schönenberg wird nichts – der Schutz der nationalen Moorlandschaft hat Vorrang.

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Volltreffer für Pro Natura im Scharmützel mit Hirzel und der kantonalen Baudirektion: Die kantonale Baurekurskommission kommt jetzt zum Schluss, dass die Zusammenlegung des Schiessbetriebs von Schönenberg und Hirzel im Schiessstand Hirzel – und damit in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung – unzulässig ist. Sie hat den Rekurs von Pro Natura Zürich vollumfänglich gutgeheissen.

Damit ist die im letzten Juni vom Gemeinderat Hirzel erteilte Bewilligung für die Zusammenlegung des Schiessbetriebs mit Schönenberg in der Schiessanlage Chrutzelenmoos aufgehoben. Ebenso eine Ausnahmebewilligung der Baudirektion, welche die Ausdehnung des Schiessbetriebs in Hirzel von 8 auf 22 Schiesshalbtage erlaubt hatte. Im Gegenzug sollte in Schönenberg die ebenfalls in der Moorlandschaft gelegene 300-Meter-Anlage aufgegeben werden.

Moorschutz wurde verletzt

Klipp und klar hält die kantonale Baurekurskommission nun aber fest, dass die nahezu Verdreifachung des Schiessbetriebs im Hirzel die Moorlandschaftsverordnung des Bundes verletzt. Weil sie mit der darin beabsichtigten «ungeschmälerten Erhaltung der Moorlandschaft, insbesondere als Lebensraum, seltener, geschützter und bedrohter Tier- und Pflanzenarten nicht vereinbar» sei. Vor allem wegen des zusätzlichen Schiess- und Verkehrslärms.

Mit der Konzentration auf einen Standort wollten die beiden Nachbargemeinden die Sanierungs- und Betriebskosten teilen. Sie und die Baudirektion verteidigten die angestrebte Fusion auch mit Umweltargumenten: Statt an insgesamt 36 Schiesshalbtagen an zwei Standorten würde zentral nur noch an 22 Schiesshalbtagen geschossen. Eine Verdreifachung des Schiessbetriebs in der empfindlichen Moorlandschaft Hirzel lasse sich damit aber nicht rechtfertigen und sei schon gar nicht in nationalem Interesse, wie dies die Verordnung voraussetze. Im gleichen Verfahren hat die Baurekurskommission auch einen privaten Rekurs gutgeheissen.

Weiterzug ist noch offen

Ob die Gemeinde Hirzel den Rechtsstreit ans Verwaltungsgericht weiterzieht, ist nach Auskunft von Gemeindepräsident Markus Braun (parteilos) noch offen. Weil die Baurekurskommission dem Rekurs von Pro Natura in einem früheren Entscheid bereits aufschiebende Wirkung zugesprochen hat, gehen Hirzel und Schönenberg nach 2009 in der neuen Schiesssaison vorläufig ohnehin getrennte Wege. Schönenberg muss deshalb seine durch eine Überschwemmung beschädigte Anlage instand stellen.

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Erstellt: 13.03.2010, 04:00 Uhr

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