Zürich

Neun Monate Haft für bekifften Autofahrer

Aktualisiert am 16.11.2011 19 Kommentare

Auf der Flucht vor der Polizei ist ein bekiffter Autolenker in Adliswil durch eine Tempo-30-Zone gerast. Nun hat ihn das Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Hier wurde der Autolenker mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt: In Adliswil im Kanton Zürich.


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Der heute 25-Jährige fuhr am 29. Januar 2010 mit seinem Auto von Adliswil nach Zürich. Vor der Fahrt hatte er reichlich Marihuana konsumiert und war ohne gültigen Führerausweis unterwegs. In Zürich- Leimbach überfuhr er ruckartig eine Sicherheitslinie und lenkte damit die Aufmerksamkeit einer Polizei-Patrouille auf sich.

Der vorbestrafte Lenker wendete und fuhr nach Adliswil zurück. Die Polizei versuchte, ihn mit Blaulicht und Sirene zu stoppen. Der junge Mann beschleunigte jedoch und raste gemäss Anklage mit rund 90 km/h durch eine Tempo-30-Zone.

Mutter belastet

Die Polizei konnte den flüchtigen Raser an seinem Wohnort dingfest machen. Zuerst gab dieser die Fahrt zu, machte dann bei der Staatsanwaltschaft eine Kehrtwende und belastete seine Mutter. Die Untersuchungsbehörden eröffneten daraufhin eine Strafuntersuchung gegen die Frau.

Gemäss weiteren Ermittlungen war diese Version aber widersprüchlich. Der junge Mann musste sich deshalb am Mittwoch nicht nur wegen der Raserfahrt, sondern auch wegen falscher Anschuldigung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie den Widerruf einer ehemals bedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Das Bezirksgericht Horgen hatte den Angeklagten im Herbst 2007 wegen bandenmässigen Diebstahls verurteilt.

Vergeblich Freisprüche gefordert

Die Verteidigerin setzte sich bei den Hauptvorwürfen für Freisprüche ein und hielt daran fest, dass die Mutter oder ein früherer Wohnpartner des Angeklagten den Wagen gefahren habe.

Das Gericht folgte aber der Staatsanwaltschaft und befand den Angeklagten im Wesentlichen für schuldig. Das erste Geständnis sei im Gegensatz zum Widerruf glaubhaft ausgefallen.

Das Gericht setzte wegen falscher Anschuldigung, Hinderung einer Amtshandlung, Drogenkonsums und groben Verkehrsdelikten eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten fest.

Dazu kommt eine unbedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 1500 Franken. Hingegen erachtete das Gericht den Widerruf als nicht nötig. Der Angeklagte muss die zehn Monate nicht zusätzlich absitzen. (wid/sda)

Erstellt: 16.11.2011, 19:51 Uhr

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19 Kommentare

Erich von Brunnen

16.11.2011, 23:00 Uhr
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2007 schon bedingt wegen bandenmässigen Diebstahls... Die Verteidigerin lügt mit und will Freispruch.... Was muss man in der Schweiz eigentlich anstellen um richtig Kiste zu bekommen??!! Ich habe langsam das Gefühl unter Therapeuten und Gesundbetern zu leben. Antworten


Carl Stoos

16.11.2011, 20:22 Uhr
Melden 26 Empfehlung

Warum wurde auf den Widerruf der 10 Monate verzichtet? Die damalige Probezeit von sicher mehr als 2 Jahren (Verurteilung Herbst 2007 und neuerliches Delikt am 29. Januar 2010) deutet auf einige dunkle Flecken im Leumund des Beschuldigten hin, ansonsten man beim gesetzlichen Minimum geblieben wäre. Zudem hätte es normalweise nur 300 Tagessätze gegeben. Nur ein "Mediengutachten" à la Jositsch. Antworten



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