Zürcher Bärenkletterer: Kündigung und Hausverbot

Im April sprang ein 20-Jähriger im Wildpark Langenberg ins Bärengehege. Der junge Mann leidet noch immer unter den Folgen der gefährlichen Aktion.

Aus sicherer Distanz kein Problem: Braunbär im Wildpark Langenberg.

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Bild: Alessandro Della Bella

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In Bern kletterte vergangenes Wochenende ein geistig Behinderter in den Bärenpark und wurde verletzt. In Zürich ereignete sich bereits letzten Frühling ein ähnlicher Vorfall. Der Zürcher Bärenkletterer namens Valentino ist seit dem 25. April 2009 arbeitsunfähig. Damals kletterte der 20-jährige Valentino über einen mehrere Meter hohen, gesicherten Zaun zu einer Braunbärin und wurde am Arm verletzt. Die gefährliche Kletterpartie unternahm Valentino während seiner Arbeitspause, er arbeitete als Koch im Restaurant Wildpark Langenberg. Mittlerweile hat das Restaurant Valentino gekündigt: «Valentino befindet sich immer noch in der Rehabilitation und ist nicht arbeitsfähig», begründet der ehemalige Chef Marco Pero diesen Schritt.

Ob es sich um eine Rehabilitation im psychischen oder physischen Bereich handelt, kann Pero nicht präzisieren. Nach dem Angriff war Valentino wegen einer Fleischwunde am Arm für mehrere Wochen im Spital. Das Motiv wurde nie vollständig geklärt. Er habe aus einem «inneren Drang» gehandelt und habe der Bärin nur «Hoi sagen» wollen, zitierten ihn die Medien. Valentino stand unter Schock und wurde psychologisch betreut. Wie im Fall Bern, hatte auch der Zürcher Bärenkletterer grosses Glück, dass er den Besuch im Käfig überhaupt überlebte.

Keine Strafanzeige, dafür Hausverbot

Der Wildpark Langenberg hatte damals Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch eingereicht. Diese wurde aber von den Behörden nicht weiterverfolgt. Ein willkommener Gast ist Valentino aber trotzdem nicht: «Der junge Mann hat Hausverbot auf dem Gebiet Langenberg. Sollten wir ihn auf unserem Gelände antreffen, wird er weggewiesen», erklärt Christian Stauffer, Geschäftsführer Stiftung Wildnispark Zürich.

Den Berner Fall, bei dem vergangenes Wochenende ein geistig verwirrter Mann in den Bärenpark eindrang, hat Stauffer mitverfolgt. Vermeiden liessen sich solche tragischen Vorfälle auch in Zürich nicht: «Ein Restrisiko bleibt immer. Wie schon unsere Berner Kollegen gesagt haben, kann man nicht völlig ausschliessen, dass jemand die Situation falsch einschätzt und ins Bärengehege steigt. Wir sind sehr froh, dass der Fall im April ein Einzelfall ist.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)

Erstellt: 23.11.2009, 15:45 Uhr

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