Zwillingsmord: Bianca B. hat die Kinder nicht im Schlaf getötet
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Im Prozess um den Zwillingsmord von Horgen sagten am Freitagmorgen Frank Urbaniok und Astrid Rossegger vom Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amts für Justizvollzug Kanton Zürich vor Gericht aus. Sie stellten das psychiatrische Gutachten der Mutter Bianca B. und des Vaters Franz B. vor.
«Der Fall ist sehr komplex und hat uns lange beschäftigt», so Urbaniok. Bei der psychiatrischen Begutachtung von Mutter und Vater hätten sie «jeden Stein umgedreht.» In der Fachliteratur gebe es keine vergleichbaren Fälle, betont Urbaniok weiter.
Intensive Gespräche und Tests mit Mutter
Allein mit der Mutter Bianca B. haben die Gerichtspsychiater insgesamt 15 Stunden geredet. Darüber hinaus wurden während sechs Stunden psychologische Tests durchgeführt. Weitere fünf Stunden lang wurde die Frau neuropsychologischen, neurologischen und schlafmedizinischen Untersuchungen unterzogen.
Das Team um Frank Urbaniok hat dabei eine «Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet, mit zwanghaften Persönlichkeitsanteilen, negativer Perzeption der Aussenwelt und inkonsistentem Realitätsbezug» diagnostiziert. Im Verlauf der Untersuchungen liessen sich bei Bianca B. entscheidende Persönlichkeitsmerkmale
- 1. Sie nimmt ihre Umwelt als feindlich und bedrohlich wahr: Ihr Lebensgefühl ist von Misstrauen geprägt. Die Welt erscheint ihr als unsicherer Ort. Charakteristisch dafür ist ihr Gefühl, ausgenutzt zu werden und nichts geschenkt zu bekommen.
- 2. Sie hat zwanghafte Persönlichkeitszüge: Das manifestiert sich darin, dass sie sich streng an Regeln und Ordnungen orientiert. Sie hat einen perfektionistischen Anspruch an sich selbst und eine Tendenz zur Kontrolle von Personen in ihrem Umfeld.
- 3. Sie hat einen instabilen Realitätsbezug: Bianca B. kann problemlos zwischen Lüge und Wahrheit wechseln. Es spielt für sie keine Rolle, ob sie die Wahrheit erzählt oder nicht. Daher kann sie auch kein schlechtes Gewissen plagen, wenn sie lügt.
Hat sie das Schlafwandeln vorgetäuscht?
Weil Bianca B. zehn Monate nach ihrer Inhaftierung plötzlich erwähnt hatte, dass die Tat während des Schlafwandelns stattgefunden haben könnte, waren auch dazu fundierte Abklärungen notwendig.
Gemäss Aussagen von Bianca B. sei sie immer dann im Schlaf umhergewandelt, wenn sie ein spezielles Schlafmittel eingenommen hat. Die 36-Jährige wurde daher während zwei Nächten im Schlaflabor untersucht – die erste Nacht ohne Einfluss von Schlafmitteln, die zweite mit dem fraglichen Medikament.
In der zweiten Nacht ist sie tatsächlich aufgestanden. Aber die Hirnstromkurve belegte, dass sie im Wachzustand war. «Sie hat sich langsam und roboterhaft bewegt. Schlafwandler bewegen sich anders», sagt Claudio Bassetti von der neurologischen Poliklinik der Universität Zürich aus. Er geht daher von einer vorgetäuschten Schlafwandelei aus. Urbaniok folgert daraus, dass die Tötung im Zustand des Schlafwandelns «mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.»
Der Vater wird als Täter ausgeschlossen
Urbaniok legte am Vormittag bereits die Resultate der Untersuchungen von Franz B. vor. Gemäss seiner Einschätzung habe man beim Vater von Celine und Mario keine risikorelevanten Persönlichkeitsmerkmale vorgefunden und es gab auch keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten.
Franz B. habe sich stark an seiner Frau orientiert und sich ihr gegenüber eher passiv und unkritisch verhalten. Er sei ein Mensch, der Konflikten gerne aus dem Weg gehe, sagte Urbaniok: «Er hatte gern eine heile Welt.»
Der Gerichtspsychiater kann die Tat nicht mit der Persönlichkeit Franz B. in Zusammenhang stellen. Daher sei ein sogenannter Deliktmechanismus beim Vater der Zwillinge «nicht ansatzweise erkennbar», so Urbaniok.
Gutachten der Mutter folgt am Nachmittag
Nach der Präsentation des Gutachtens über den Vater wird der Psychiater am Freitagnachmittag die Befunde über die Angeklagte vorstellen. Am Dienstag folgen die Plädoyers der Parteien. Das Urteil soll am kommenden Freitag eröffnet werden.
Die siebenjährigen Zwillinge waren an Weihnachten 2007 in ihren Betten erstickt worden. Der Vater sass drei Monate in Untersuchungshaft, die Mutter ist des mehrfachen Mordes angeklagt. Sie weist jede Schuld von sich. (thas/tif/sda)
Erstellt: 19.03.2010, 17:19 Uhr



