Baurekurskommission lässt Dignitas abblitzen

Von . Aktualisiert am 10.07.2009 1 Kommentar

Die kantonale Baurekurskommission weist den Rekurs von Dignitas gegen den Baurechtsentscheid der Stadt Wetzikon ab.

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Diese hatte das Umnutzungsgesuch der Sterbehilfeorganisation für ihre Liegenschaft an der Talstrasse am 11. März abgelehnt. Die kantonale Rekursinstanz argumentiert, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen können. Damit widerspricht sie der Ansicht von Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli, seine Liegenschaft befinde sich in einer «Gewerbezone ohne schutzwürdige Interessen». Die Wetziker Baukommission hatte das Umnutzungsgesuch mit der Begründung abgelehnt, dass die Dignitas-Liegenschaft in einer Wohnzone liege. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Gebäude an der Talstrasse befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung.

Erfreut über den Entscheid der Baurekurskommission zeigt sich der Verein «Wetzikon ohne Dignitas». In einer Stellungnahme fordert er die Sterbehilfeorganisation auf, den Entscheid zu akzeptieren und den Standort Wetzikon aufzugeben. Weil Dignitas inzwischen in Pfäffikon einen neuen Standort gefunden habe, würde ein Weiterzug des Verfahrens als Zwängerei empfunden, schreibt der Verein. Ob Dignitas den Fall weiterzieht, ist offen. Von der Sterbehilfeorganisation war gestern keine Stellungnahme erhältlich. (arb)

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Erstellt: 10.07.2009, 20:24 Uhr

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1 Kommentar

Beat Keller

13.07.2009, 13:04 Uhr
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Um es hier noch einmal zu wiederholen: Entweder will man Sterbebegleitung oder nicht. 73% der Bevölkerung wollen sie (soweit ich orientiert bin). Und zweitens: Wo gibt es die Liegenschaft, in der dies stattfinden kann? Und weiter: warum müssen die Leichenwagen schwarz sein und wie Leichenwagen aussehen? Einem Toten im Sarg ist es doch einerlei, ob er im neutral-weissen VW-Bus transportiert wird. Antworten



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