Bundesgericht sagt Nein zu Kiesgrube

Von Walter von Arburg. Aktualisiert am 04.09.2010

Das Bundesgericht gibt der Gemeinde Lindau recht und ordnet die Streichung einer Kiesgrube aus dem Richtplan an. Die Gemeinde freuts, den Kanton ärgerts.

Das Bundesgericht gibt der Gemeinde Lindau recht. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass der Kantonsrat am 24. November 2009 bei der Teilrevision des kantonalen Richtplans eine neue Kiesgrube auf ihrem Territorium in den Plan aufnahm, ohne auf die Bedenken des Gemeinderats einzugehen. Die Bundesrichter stellen nun fest, dass die kantonalen Behörden beim Festsetzen des Richtplans die Einwände der Lindauer nicht genügend berücksichtigten.

Der Gemeinderat hatte den Kanton im Vorfeld verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Frage des Kiestransports per Bahn nicht geklärt sei. Die SBB sichern den Bahntransport nur bis zum Jahr 2016 zu. Selbst für den Fall, dass in der Grube nördlich der A 1 auf der Höhe der Bahnverzweigung Hürlistein Kies nur während 20 Jahren abgebaut würde, ergäbe das eine beachtliche Lücke. Und weil sich Lindau stets kategorisch gegen Strassentransporte ausgesprochen hat, gibt es keine Alternative zum Bahntransport. Wie es nach 2016 mit dem Kiestransport weitergehen soll, ist bis heute offen.

Lindauer Behörden fehlten bei Gesprächen

Laut Bundesgericht hätten die Lindauer Behörden unbedingt zu den entscheidenden Gesprächen zwischen SBB, Kanton und der vorgesehenen Betreiberin der Kiesgrube, der Firma Frischbeton und Baustoffe (FBB), beigezogen werden müssen. Weil das nicht passierte und die Einwände des Lindauer Gemeinderats nicht berücksichtigt wurden, liegt für das Bundesgericht eine «Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinde» vor.

Lindaus Gemeindepräsident Fritz Jenzer (parteilos) ist erfreut über das Urteil aus Lausanne. «Nach einer unerfreulichen Woche mit der Hiobsbotschaft vom Stellenabbau bei der Givaudan in Kemptthal ist das eine gute Nachricht für unsere Gemeinde. Das Urteil ist zugleich eine Ohrfeige für alle involvierten kantonalen Stellen, den Kantonsrat und den Regierungsrat.» Für Jenzer ist das Thema mit dem Lausanner Schiedsspruch nun vom Tisch. Auch Martin Stiefel, Vizepräsident der Interessengemeinschaft «Kiesgrube Nein», ist erleichert. «Das ist ein freudiger Tag für uns.» Dennoch schwingt in Stiefels Erleichterung auch Misstrauen mit. «Ich gehe davon aus, dass das Begehren bei der nächsten Richtplanrevision wieder gestellt wird. Die Interessengemeinschaft werden wir darum bewusst nicht auflösen.»

Mehr Lastwagenfahrten

Keine Freude über den Schiedsspruch der Lausanner Richter herrscht bei der kantonalen Baudirektion. «Wir bedauern den Entscheid sehr», sagt Mediensprecher Thomas Maag. Weil das Urteil aber noch nicht schriftlich vorliege, sei es aber noch zu früh, um über mögliche Konsequenzen zu sprechen.

Überrascht zeigt sich auch Christian Gubler, FBB-Verwaltungsrat. «Ich kann nicht sagen, was das für uns genau bedeutet. In Konkurs gehen wir aber nicht.» Es sei jedoch schade, dass es vorerst keine Grube in Tagelswangen gebe, denn diese wäre für einen Bahnanschluss optimal gelegen. Die Firma FBB betreibt derzeit Kiesgruben in Pfäffikon, Bäretswil und Schalchen.Nach Ansicht Gublers erwächst aus dem Richterspruch weniger seiner Firma als vielmehr dem Kanton ein Problem. «Wenn es nicht genügend dezentrale Gruben im Kanton gibt, werden mehr Lastwagenkilometer gefahren, was ökologisch problematisch ist.»

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Erstellt: 03.09.2010, 23:54 Uhr

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