Die Stadt Wetzikon hängt den Schweizer Pass hoch
Von Walter Sturzenegger. Aktualisiert am 24.08.2010 23 Kommentare
M. hat morgen Mittwoch Geburtstag. Die junge Frau wird 20. Ob sie richtig feiern kann, weiss sie aber wohl erst um die Mittagszeit. Denn am Morgen berät das Bundesgericht über eine von ihr eingereichte Verfassungsbeschwerde.
Die junge Kosovarin fühlt sich diskriminiert, weil ihr die Stadt Wetzikon den Schweizer Pass vorenthält. Der Bürgerrechtsausschuss sprach sich am 8. April 2008 gegen die Einbürgerung aus, worauf ihr der Gemeinderat das Bürgerrecht verweigerte. Darauf machte sie sich auf den Weg durch die Instanzen. Mit ihren Rekursen und Beschwerden blitzte sie aber beim Bezirksrat Hinwil und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ab. Jetzt hofft sie auf die Bundesrichter in Lausanne.
Familie fürsorgeabhängig
M. erfüllt alle Bedingungen für eine Einbürgerung – bis auf eine: Ihr fehlt die «Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung», wie es in der kantonalen Bürgerrechtsverordnung heisst. Mit anderen Worten: Sie kann finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen.
Als Neunjährige flüchtete sie mit ihrer Familie aus Kosovo in die Schweiz. Das Bundesamt für Migration nahm die Familie im August 2006 vorläufig auf. M. besuchte zwischen 1999 und 2007 in Wetzikon die Primar- und die Sekundarschule. Gemäss dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, absolviert sie derzeit eine dreijährige Lehre als Detailhandelsfachfrau.
Im ersten Lehrjahr verdiente sie 650 Franken monatlich, im zweiten waren es 800 Franken, im dritten sind es nun 1000 Franken. Zudem hofft sie auf Stipendien. Doch ihre Eltern sind von der Fürsorge abhängig. Die mehrköpfige Familie hatte 2007 rund 55 000 Franken bezogen. 2008 kamen allein zwischen 1. August und 7. Oktober weitere 36 700 Franken hinzu.
Wegen Eltern diskriminiert?
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung des Hinwiler Bezirksrates, M. sei wirtschaftlich unselbstständig. Daran änderten auch der steigende Lehrlingslohn und die Absicht, Stipendien zu beantragen, nichts. Die Stadt Wetzikon habe folglich «ihr Ermessen nicht in rechtsverletzender Weise ausgeübt».Die Verwaltungsrichter waren sich allerdings nicht einig. Eine Minderheit hält die Verweigerung des Schweizer Passes für eine «nicht gerechtfertigte Diskriminierung».
Die Stadt Wetzikon habe M. nicht eingebürgert, weil sie von materiell schlechtgestellten und deshalb Sozialhilfe beanspruchenden Eltern abhänge, argumentiert sie. Die junge Frau sei nicht aus eigenem Unvermögen von der Fürsorge abhängig, sondern wegen der Bedürftigkeit ihrer Eltern. Die Bundesverfassung verbiete eine Diskriminierung aufgrund der sozialen Stellung, wozu auch die Abstammung zähle. Von Kindern und noch in der Ausbildung steckenden Jugendlichen zu verlangen, dass sie sich wirtschaftlich selbstständig erhalten können, knüpfe «an das verpönte Merkmal der Abstammung» an.
Die Minderheit des Verwaltungsgerichts erinnert an den Fall aus der Gemeinde Mettmenstetten, die einer geistig behinderten Angolanerin den Schweizer Pass verweigert hatte, weil sie jährlich 100 000 Franken Fürsorgekosten befürchtete. Das Bundesgericht korrigierte im Januar 2009 einen Entscheid des Verwaltungsgerichts und wies Mettmenstetten an, die damals 22-jährige Angolanerin einzubürgern. Die verweigerte Einbürgerung verstosse gegen das Diskriminierungsverbot, urteilten die Bundesrichter. Auch im Fall Mettmenstetten waren sich die Verwaltungsrichter nicht einig gewesen. Eine Minderheit hatte die Einbürgerung befürwortet.
Angst vor Sozialhilfekosten
Wie ihre Mettmenstetter Kollegen befürchten auch die Wetziker Gemeinderäte, Sozialhilfe bezahlen zu müssen. Dieses öffentliche Interesse sei aber «gering», argumentiert die Gerichtsminderheit. M. stecke in einer Berufslehre. Deshalb sei davon auszugehen, dass ihre berufliche Integration erfolgreich verlaufe. Die Gemeindekasse werde nur beschränkt belastet, nämlich bis zum Ende der Berufsausbildung, wobei der Lehrlingslohn kontinuierlich zur Entlastung beitrage. Auch wirke sich die Einbürgerung erfahrungsgemäss positiv auf die weiteren beruflichen Perspektiven von M. aus. Da sei es nicht zu rechtfertigen, der jungen Kosovarin aufgrund der familiären Abstammung die Einbürgerung und damit auch das Stimm- und Wahlrecht zu verweigern. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 23.08.2010, 19:58 Uhr
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23 Kommentare
Es ist nun mal so, dass alle Faktoren für eine Einbürgerung eben erfüllt sein müssen (so schreibt es das Gesetz vor). Um die Enttäuschung abwenden zu können, hätte die Lehrtochter sich zuerst inoformieren können. Sie soll doch zuerst ihren Berufsweg verfolgen, dann schauen dass sie von der Fürsorgeabhängigkeit frei kommt, dann steht dem roten Pass sicher nichts mehr im Wege. Antworten
Scheinbar wird das langsam üblich, dass abgelehnte Einbürgerungs- und Asylgesuche einfach durch alle Instanzen hochprozessiert und am Ende vom Bundesgericht doch bewilligt werden. Genausowenig wie diese Leute kein "Nein" akzeptieren können, können sie später auch andere hier geltende Regeln nicht akzeptieren. Schade ist nur, dass das ganze Verfahren eine Menge kostet und mit einem "Ja" enden. Antworten
Es ist immer wieder witzig: Auf der einen Seite fordert man Integration und am Ende eins solchen Integrationsprozesses soll der Pass stehen. Hier ist diese Person offenbar voll integriert und nicht irgendwie eine die die Schule geschmissen hat, jedoch nur weil sie noch nicht den vollen Lohn hat wird die Einbürgerung abgelehnt bzw. die Sippenhaftung eingeführt... Sowas ist eine Schweinerei! Antworten
Das ist eine Folge des von der SVP geschürten Ausländerhasses, der sich nun auch in den Gemeinden verbreitet. Für die Verweigerung des Schweizer Passes gibts keinen sinnvollen Grund. Der Grund dürfte eher sein, dass der Frau aus fremdenfeindlichen Gründen der Pass verweigert wurde. Man redet immer von Integration, lässt aber keine Gelegenheit aus, in der Schweiz lebende Ausländer zu schikanieren. Antworten
@Moritz Richter: Warum soll jemand die Staatszugehörigkeit seiner Eltern rumschleppen, wenn er/sie hier lebt, lernt und arbeitet - ein Leben lang? Warum soll z. B. ich mit einem ungarischen Pass herumreisen, wenn ich nie anderswo gelebt habe? Sie sprechen sich dagegen aus, dass sich Ausländer integrieren und integrierte sich einbürgern. Das kann doch nicht ihr Ernst sein? Antworten
@SandorMegyessy Verglichen mit den Privilegien, ist dies geschenkt. Ich denke, dass ein Wechsel der Staatsbürgerschaft nicht möglich sein sollte. Warum nicht eine Green-Card mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, auch kommunales Stimmrecht, aber bitte keine Staatsbürgerschaft und schon gar keine Doppelstaatsbürgerschaft. Es gibt keinen logischen Grund dafür zu sein, man kann nur verlieren. Antworten
Der Entscheid auf Nichteinbürgerung ist unsinnig. Im Gegensatz zu den Eltern besteht bei der jungen Frau eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie schon in wenigen Jahren die Lehre abgeschlossen hat und wirtschaftlich selbständig ist. Schon die Verfahrensdauer kann ggf. bewirken, dass diese unterdessen eintritt. Die Abweisung ist daher ein völliger Leerlauf. Antworten
Die Stadt Wetzikon würde besser die Vergabe des Bürgerrechts zu einem Verwaltungsakt überführen wie es inzwischen fast alle Gemeinden im Kanton gemacht haben, dann würden ihr solch peinliche Situationen erspart. Aber viel bedenklicher an dieser Stelle finde ich das seit einigen Jahren sehr unprofessionell agierende Verwaltungsgericht. Die haben wohl Jus im Casino gelernt! Gefährliche Entwicklung. Antworten
@Kurt Hauser, was können Sie eigentlich dafür, dass Sie in der CH geboren sind,bzw. was haben Sie bis anhin für die CH geleistet ausser andere arrogant abzuurteilen. Die junge Frau wird bestimmt die bessere Schweizerin als Sie.Zudem würde der verknöcherten CH - genau wegen Leuten wie Ihnen - eine Blutauffrischung gut tun. Und bis dato weiss man nicht,wieso man auf den CH-Pass stolz sein soll/kann! Antworten
Von "Verschenken" kann in der Schweiz nun wirklich nicht die Rede sein. Die Einbügerungspolitik ist langsam, restriktiv und willkürlich wie auch dieser Fall beweist! Eine Familien - Sippenhaftung ist skanadalös und unmenschlich. Einer Demokratie und Rechtsstaat unwürdig. Auch wenn dies einige rückwärtsgewandte Verdreher andres darstellen möchten. Antworten
Typisch Schweiz - nur Kohle zählt, Integration nicht. Sogar in solch einem Fall wo das Mädchen sonst alle Voraussetzungen mitbringt (ausser Geld!) um eine gute Schweizerin zu werden. Ja wenn man die Jugend nicht fördert, Integration nicht anerkannt wird rächt sich das auf Dauer. Die CH kann sich das nicht leisten? Antworten
Das einfachste wäre es diese junge Frau erst in 2 Jahren einzubürgern wenn sie die Lehre erfolgreich abgeschlossen hat und in der Lage ist, sich mit ihrer eigenen Arbeit selbst zu ernähren. Wenn sie dann noch mithelfen kann ihre armen sozialhilfe abhängigen Eltern finanziell zu unterstützen, dann dann hat sie sich den CH-Pass bereits doppelt verdient. Antworten
Und warum nicht noch ein, zwei Jahre warten bis sie die Lehre fertig hat und sich eine Arbeitsstelle gesucht und gefunden hat. Warum sollen eigentlich immer die Steuerzahler und Bürger der Schweiz die Kosten schon im voraus übernehmen? Wer hat eigentlich alle diese Rekurse und Beschwerden gestellt und bezahlt? Die junge Dame ja wohl nicht. Antworten
Diese Frau macht eine Lehre und ist somit auf dem besten Weg in die Berufswelt. Wenn sie die anderen Kriterien erfüllt, so hat sie ein Recht auf den Schweizer Pass, denn für die Unfähigkeit ihrer Eltern kann sie nichts dafür. Die Familie kann man sich bekanntlich nicht aussuchen, daher dürfen Kindern von Sozialhilfebezügern nicht noch zusätzlich Steine in den Weg gelegt werden! Antworten
@K. Hauser: Es wäre schön, wenn Sie schon Ihren Senf dazugeben wollen, dies sachlich und vorbehaltlos anbringen würden. Hier geht es nicht um ein verschenken eines Passes sondern darum, dass eine integrierte Person nicht, weil die Eltern Sozialhilfe beziehen, deswegen Nachteile zu erfahren hat. Zumal sie sich um eine Lehre gekümmert hat und auch eine bekommen hatte. Das ist Integration! Antworten
Peinlich und beschämend, wie eine unbescholtene junge Frau, die ihre berufliche Zukunft mit einer Lehre vorbereitet, behandelt wird. Das ist Sippenhaft wie in der Vorkriegszeit. Zur Information an den Wetziker Gemeinderat: Seit ca. 1970 spielt der Bürgerort für die Sozialhilfe keine Rolle mehr. Auch haben AusländerInnen genau die gleichen Anrechte bezgl. Sozialleistungen wie CH-BürgerInnen. Antworten
Wo liegt das Problem? Die Frau ist auf dem besten Weg aus der Abhängigkeit herauzukommen, macht eine Lehre und es steht auch sonst nirgends, das sie nicht integriert wäre. Als ich eingebürgert wurde, war ich im gleichen Alter und auch in Ausbildung. Antworten





Andreas Baur
@Megyessy Warum soll ich Krankenkasse bezahlen wenn ich nie krank bin?Weil wir dies die Bestimmungen sind und es im Gesetz so steht! Fräulein M kann 3 Jahre warten und den Behörden, mit stolzer Brust, zeigen dass sie finanziell auf eingenen Füssen stehen kann,no problem! @schaller Es gibt viele Gründe stolz auf die CH zu sein,werfen sie mal einen Blick über ihren kleinen Tellerrand ins Ausland. Antworten