Die Stadt Wetzikon hängt den Schweizer Pass hoch

Von Walter Sturzenegger. Aktualisiert am 24.08.2010 23 Kommentare

Weil ihre Eltern Sozialhilfe beziehen, hat der Gemeinderat einer inzwischen 20-jährigen Lehrtochter aus Kosovo die Einbürgerung verweigert.

M. hat morgen Mittwoch Geburtstag. Die junge Frau wird 20. Ob sie richtig feiern kann, weiss sie aber wohl erst um die Mittagszeit. Denn am Morgen berät das Bundesgericht über eine von ihr eingereichte Verfassungsbeschwerde.

Die junge Kosovarin fühlt sich diskriminiert, weil ihr die Stadt Wetzikon den Schweizer Pass vorenthält. Der Bürgerrechtsausschuss sprach sich am 8. April 2008 gegen die Einbürgerung aus, worauf ihr der Gemeinderat das Bürgerrecht verweigerte. Darauf machte sie sich auf den Weg durch die Instanzen. Mit ihren Rekursen und Beschwerden blitzte sie aber beim Bezirksrat Hinwil und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ab. Jetzt hofft sie auf die Bundesrichter in Lausanne.

Familie fürsorgeabhängig

M. erfüllt alle Bedingungen für eine Einbürgerung – bis auf eine: Ihr fehlt die «Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung», wie es in der kantonalen Bürgerrechtsverordnung heisst. Mit anderen Worten: Sie kann finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen.

Als Neunjährige flüchtete sie mit ihrer Familie aus Kosovo in die Schweiz. Das Bundesamt für Migration nahm die Familie im August 2006 vorläufig auf. M. besuchte zwischen 1999 und 2007 in Wetzikon die Primar- und die Sekundarschule. Gemäss dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, absolviert sie derzeit eine dreijährige Lehre als Detailhandelsfachfrau.

Im ersten Lehrjahr verdiente sie 650 Franken monatlich, im zweiten waren es 800 Franken, im dritten sind es nun 1000 Franken. Zudem hofft sie auf Stipendien. Doch ihre Eltern sind von der Fürsorge abhängig. Die mehrköpfige Familie hatte 2007 rund 55 000 Franken bezogen. 2008 kamen allein zwischen 1. August und 7. Oktober weitere 36 700 Franken hinzu.

Wegen Eltern diskriminiert?

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung des Hinwiler Bezirksrates, M. sei wirtschaftlich unselbstständig. Daran änderten auch der steigende Lehrlingslohn und die Absicht, Stipendien zu beantragen, nichts. Die Stadt Wetzikon habe folglich «ihr Ermessen nicht in rechtsverletzender Weise ausgeübt».Die Verwaltungsrichter waren sich allerdings nicht einig. Eine Minderheit hält die Verweigerung des Schweizer Passes für eine «nicht gerechtfertigte Diskriminierung».

Die Stadt Wetzikon habe M. nicht eingebürgert, weil sie von materiell schlechtgestellten und deshalb Sozialhilfe beanspruchenden Eltern abhänge, argumentiert sie. Die junge Frau sei nicht aus eigenem Unvermögen von der Fürsorge abhängig, sondern wegen der Bedürftigkeit ihrer Eltern. Die Bundesverfassung verbiete eine Diskriminierung aufgrund der sozialen Stellung, wozu auch die Abstammung zähle. Von Kindern und noch in der Ausbildung steckenden Jugendlichen zu verlangen, dass sie sich wirtschaftlich selbstständig erhalten können, knüpfe «an das verpönte Merkmal der Abstammung» an.

Die Minderheit des Verwaltungsgerichts erinnert an den Fall aus der Gemeinde Mettmenstetten, die einer geistig behinderten Angolanerin den Schweizer Pass verweigert hatte, weil sie jährlich 100 000 Franken Fürsorgekosten befürchtete. Das Bundesgericht korrigierte im Januar 2009 einen Entscheid des Verwaltungsgerichts und wies Mettmenstetten an, die damals 22-jährige Angolanerin einzubürgern. Die verweigerte Einbürgerung verstosse gegen das Diskriminierungsverbot, urteilten die Bundesrichter. Auch im Fall Mettmenstetten waren sich die Verwaltungsrichter nicht einig gewesen. Eine Minderheit hatte die Einbürgerung befürwortet.

Angst vor Sozialhilfekosten

Wie ihre Mettmenstetter Kollegen befürchten auch die Wetziker Gemeinderäte, Sozialhilfe bezahlen zu müssen. Dieses öffentliche Interesse sei aber «gering», argumentiert die Gerichtsminderheit. M. stecke in einer Berufslehre. Deshalb sei davon auszugehen, dass ihre berufliche Integration erfolgreich verlaufe. Die Gemeindekasse werde nur beschränkt belastet, nämlich bis zum Ende der Berufsausbildung, wobei der Lehrlingslohn kontinuierlich zur Entlastung beitrage. Auch wirke sich die Einbürgerung erfahrungsgemäss positiv auf die weiteren beruflichen Perspektiven von M. aus. Da sei es nicht zu rechtfertigen, der jungen Kosovarin aufgrund der familiären Abstammung die Einbürgerung und damit auch das Stimm- und Wahlrecht zu verweigern. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.08.2010, 19:58 Uhr

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23 Kommentare

Ruedi Lais

24.08.2010, 10:28 Uhr
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Peinlich und beschämend, wie eine unbescholtene junge Frau, die ihre berufliche Zukunft mit einer Lehre vorbereitet, behandelt wird. Das ist Sippenhaft wie in der Vorkriegszeit. Zur Information an den Wetziker Gemeinderat: Seit ca. 1970 spielt der Bürgerort für die Sozialhilfe keine Rolle mehr. Auch haben AusländerInnen genau die gleichen Anrechte bezgl. Sozialleistungen wie CH-BürgerInnen. Antworten


Kurt Hauser

24.08.2010, 09:23 Uhr
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Es ist schön zu erfahren, dass der CH-Pass noch nicht überall 'verschenkt' wird! Antworten



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