Zürich

Dignitas muss auf Urteil des Bundesgerichts warten

Von Eduard Gautschi. Aktualisiert am 06.03.2010

Der Verein Dignitas darf in Wetzikon vorläufig keine Sterbebegleitungen durchführen.

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Am 2. Dezember 2009 hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eine Beschwerde von Ludwig A. Minelli gegen die Baukommission Wetzikon teilweise gutgeheissen. Der Verein Dignitas hätte somit in der Liegenschaft an der Talstrasse 9 in Wetzikon Sterbebegleitungen durchführen können, was aber nie getan wurde, weil das Verfahren mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht abgeschlossen war.

Gestritten wurde um die Nutzungsänderung. Wetzikon musste die baurechtliche Bewilligung für das Sterbehaus erteilen, nachdem Mitte Dezember 2008 Minelli um eine Baubewilligung für die Nutzungsänderung der Vereinsliegenschaft in Wetzikon ersucht hatte. In den ehemaligen Werkstatt- und Büroräumen wollte Dignitas Freitodbegleitungen durchführen. Die Baukommission Wetzikon verweigerte dem Verein aber die Nutzungsänderung wegen «ideeller Immissionen».

Einen Rekurs gegen diesen Entscheid wies die Baurekurskommission ab. Deshalb gelangte Minelli ans Verwaltungsgericht. Dieses ging in seinem Entscheid ausführlich auf die geltend gemachten «ideellen Immissionen» ein. Es kritisiert die Vorinstanzen, dass der Begriff des «mässig störenden Betriebs» je nach Zone unterschiedlich interpretiert werde.

Dignitas muss warten

Wetzikon hatte bis Ende Januar Zeit, das Verfahren an das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen. Das wurde Ende Januar auch getan. Die Gemeinde Wetzikon wollte mit der Beschwerde Klarheit darüber schaffen, ab welchem Grad ideelle Immissionen in einer Wohn- und Gewerbezone störend sind. Das Verwaltungsgericht hatte zwar anerkannt, dass sogenannte ideelle Immissionen auch in einer Wohn- und Gewerbezone, die mässig störende Betriebe zulasse, störend sein könnten. Freitodbegleitungen seien für die Nachbarschaft aber nicht mit starken Störungen verbunden.

Nun liegt der Fall des umstrittenen Sterbehauses beim Bundesgericht. Ein erster Entscheid wurde in Lausanne bereits gefällt: Mit Verfügung vom 26. Februar hat das Bundesgericht die von der Stadt Wetzikon beantragte aufschiebenden Wirkung betreffend Nutzung der Liegenschaft durch Minelli genehmigt. Dignitas darf in dieser Liegenschaft somit nicht aktiv werden, bis das definitive Urteil des Bundesgerichts gefällt ist. Stadtschreiber Marcel Peter: «Wie lange es dauern wird, bis das Urteil vorliegt, lässt sich nicht abschätzen.» Dass das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung gewährt hat, wird auch den Verein «Wetzikon ohne Dignitas» freuen, der 1600 Unterschriften gegen die Ansiedlung von Dignitas gesammelt hatte.

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Erstellt: 06.03.2010, 04:00 Uhr

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