Dignitas zieht Wetziker Entscheid weiter
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Dignitas-Gründer und -Generalsekretär Ludwig A. Minelli hat gegen einen Entscheid der Baurekurskommission des Kantons Zürich Beschwerde am kantonalen Verwaltungsgericht eingereicht, wie die Stadtkanzlei Wetzikon heute Freitag mitteilte. Die Baurekurskommission hatte im vergangenen Juli einen Entscheid der Wetziker Baukommission gestützt, wonach Dignitas in einer von ihr erworbenen Liegenschaft in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung in Wetzikon keine Sterbebegleitung durchführen darf.
Die Auswirkungen der vorgesehenen Umnutzung der Liegenschaft auf die Nachbarschaft wurden als beträchtlich bezeichnet. Minelli verlangt nun die Aufhebung des Entscheids und die Genehmigung der beantragten Nutzungsänderung der Liegenschaft, wie die Stadtkanzlei weiter mitteilte. (cim/ap)
Erstellt: 07.08.2009, 11:56 Uhr



















