Ein Abend voller Änderungen
Von Karin Enzler. Aktualisiert am 16.03.2010
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Die neue Bestattungs- und Friedhofverordnung führte gestern Abend an der Gemeindeversammlung Wetzikon zu einer Flut von Änderungsanträgen. Zehn Artikel wollten Vertreter aus kirchlichen Kreisen umformulieren. Im Vorfeld hatte die Gesundheitsbehörde betont, Verbesserungswünsche berücksichtigt zu haben. Gesundheitsvorstand Hans-Peter Beyeler (SVP) verteidigte die Vorlage entsprechend. An der Versammlung sagte dennoch eine überwältigende Mehrheit der Stimmberechtigten Ja zu fast allen Änderungen. So darf nun etwa ein Sarg mit einem Verstorbenen bei der Abdankung in der Kirche aufgestellt werden, und muss nicht in der Aufbewahrungshalle bleiben. In Kindergräbern dürfen tote Kinder bis zwölf Jahre bestattet werden, und nicht nur solche jünger als vier Jahre. Familiengräber bleiben explizit erlaubt und es wird neu eine Urnenwand vorgesehen.
Energiecontracting: klares Nein
Klar Nein sagten die Wetziker zum umstrittenen Energiecontracting. Bei diesem hätte die Erdgas Zürich die Kälteanlage in der Eishalle saniert und betrieben. Für die Stadt wäre das teurer geworden als eine Eigenfinanzierung. Die Risiken wären jedoch laut Gemeinderat ausgelagert worden. Die Rechnungsprüfer folgten dieser Argumentation nicht und empfahlen ein Nein. Gross war die Skepsis auch unter den 211 Stimmberechtigten.
In der neuen Polizeiverordnung wollte die Juso die Videoüberwachung streichen. Ihr Antrag hatte keine Chance. Mehrere Personen plädierten hingegen erfolgreich dafür, die Nachtruhe im Sommer bei 22 Uhr zu belassen, statt sie um eine Stunde hinauszuschieben. Unbestritten war der neue Litteringartikel: Spucken, urinieren sowie Abfall wegwerfen sind verboten und Hundekot muss aufgenommen werden.
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Erstellt: 16.03.2010, 04:00 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

