Zürich

Gläubiger setzen dem Hasenstrick-Besitzer zu

Von Walter Sturzenegger. Aktualisiert am 19.03.2010

Peter Kellenberger gerät unter Druck. Weil er Darlehen nicht zurückbezahlt habe, verlangen Gläubiger die Zwangsverwertung von Grundstücken. Betroffen sind Hotel und Flugfeld.

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«Für die beiden Grundstücke, auf denen sich das Flugfeld und der Hangar befinden, haben die Grundpfandgläubiger am 1. März 2010 beim Betreibungsamt Dürnten das Verwertungsbegehren gestellt», meldet die Fluggruppe Hasenstrick (FGH) auf ihrer Homepage. Die FGH hat sich im Herbst nach einem jahrelangen Streit mit dem Besitzer der Hasenstrick-Liegenschaften, dem Rheintaler Architekten Peter Kellenberger, vom Flugfeld zurückgezogen. Sie will laut ihrem Präsidenten Peter Nussbaumer aber den Flugbetrieb auf ihrer Heimbasis «baldmöglichst wieder aufnehmen». Nussbaumer spricht von einem «Hoffnungsschimmer», dass Kellenberger unter Druck gerät.

Der Hasenstrick-Besitzer wird von früheren Weggefährten bedrängt. Sie gaben ihm Darlehen, als er 2002 Ernst Büchli das ehemalige Kurhaus samt Flugfeld abkaufte. Zur Absicherung ihres Geldes liessen sie im Grundbuch Pfandrechte auf diversen Grundstücken eintragen. Später wollten sie das Geld zurück, doch Kellenberger zahlte nicht. Es folgten Betreibung, Zahlungsbefehl, Pfändung und jetzt als letzter Verfahrensschritt das Begehren auf Verwertung der Grundstücke.

Beträchtliche Schulden

Betroffen sind nach Angaben des St. Galler Anwalts Markus Joos, der die Gläubiger vertritt, nicht nur das Flugfeld und der Hangar, sondern auch das Hotel und das Restaurant. Ziel der Gläubiger sei es, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten, sagt Joos. Das Verwertungsbegehren werde zu einer Zwangsversteigerung von Grundstücken führen. «Dabei gehen wir davon aus, dass der Ertrag niedriger ausfallen wird als die Schulden.»

Wann es zur Versteigerung kommt, ist offen. Kellenberger kann gegen jeden Verfahrensschritt, etwa die Aufnahme des Inventars oder das Lastenverzeichnis, bis vor Bundesgericht klagen. Ungewiss ist auch, wer die Grundstücke erwirbt. Das könnte ein neuer Investor sein. Bei unbefriedigenden Angeboten ist aber auch denkbar, dass die Gläubiger die Grundstücke selber ersteigern, um ihren Schaden in Grenzen zu halten. Damit würden die Chancen der FGH steigen, auf den Hasenstrick zurückkehren. Sie könnte das Flugfeld wie früher betreiben und Mietzinse zahlen. Die FGH verfüge über eine gültige Betriebsbewilligung, sagt deren Rechtsanwalt Ferdi Schlegel. Sie habe einen bis Ende 2011 laufenden Mietvertrag für jenes Drittel der Piste, das nicht Kellenberger gehört. Sie habe sich das Überflugrecht in der Verlängerung der Piste vertraglich gesichert. Und sie verfüge über die nötige Infrastruktur.

Möglicherweise bietet sich der FGH Gelegenheit, den beliebten Rundflugbetrieb schon bald wieder aufzunehmen. Das Begehren um Verwertung der Grundstücke führt dazu, dass das Betreibungsamt Dürnten die Liegenschaften verwalten und bewirtschaften muss. Wie dies geschehen soll, war gestern nicht zu erfahren. Der Dürntner Betreibungsbeamte und Gemeindeammann Kurt Schläpfer darf Dritten keine Auskunft geben.

Fluggruppe will einspringen

Üblicherweise betrauen die Ämter einen Treuhänder mit dieser Aufgabe. Dieser muss dafür sorgen, dass die Gläubiger zu Erträgen kommen, also die Liegenschaften Zinsen einbringen. Auch diesbezüglich sehen sich die früheren Flugfeldbetreiber in einer guten Ausgangslage. Kurzfristig könne wohl einzig die FGH für Erträge sorgen, sagt Anwalt Ferdi Schlegel. Die FGH suche nun mit den Gläubigern und dem Betreibungsamt nach einer Übergangslösung. Verhandlungen hätten noch keine stattgefunden, sagt Gläubigeranwalt Markus Joos. Es gebe aber «gleichgerichtete Interessen». Die Attraktivität des Hasenstricks hänge unter anderem vom Flugbetrieb ab.

Auch Peter Kellenberger möchte, dass auf dem Hasenstrick wieder geflogen wird. Er hat die beiden Berufspiloten und Fluglehrer Mark Zajfert und Martin Gautschi beauftragt, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Betriebsbewilligung einzuholen. Das Gesuch ist hängig. Später sollen sie auf dem Hasenstrick als Flugfeld- und Flugbetriebsleiter arbeiten. Martin Gautschi lässt sich vom Verwertungsbegehren nicht beeindrucken. «Wir wollen uns nicht in diesen Konflikt einmischen, sind aber sicher, dass unser Weg der richtige ist.» Gautschi betont, er und Zajfert hätten ein gutes Verhältnis zur Hasenstrick-Eigentümerschaft. «Wir halten unsere Verpflichtungen ein.»

Auch Kellenberger gab sich gestern zuversichtlich. Er glaube nicht, dass es zur Grundpfandverwertung komme. Weil Verhandlungen im Gang seien, wolle er sich aber nicht weiter äussern.

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Erstellt: 19.03.2010, 04:00 Uhr

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