Gossauer Glocken läuten die ganze Nacht
Aktualisiert am 15.02.2010 14 Kommentare
Der Stein des Anstosses: Die evangelisch-reformierte Kirche in Gossau.
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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Anwohners abgewiesen, der sich über das viertelstündliche Geläut ärgerte.
Laut dem Urteil aus Lausanne besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Tradition. Der nächtliche Stundenschlag werde von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als kultureller und traditioneller Wert akzeptiert.
Auch der Gemeinderat Gossau schätze das Interesse an der Beibehaltung des nächtlichen Stundenschlags als hoch ein. Diesem Interesse hätten die privaten Interessen des Beschwerdeführers zu weichen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Gossau eine ländlich geprägte Gemeinde mit weit verstreuten Aussenwachten sei.
Keine religiösen Rechte verletzt
Vergeblich argumentierte der rund 50 Meter vom Kirchturm entfernt wohnende Beschwerdeführer, das nächtliche Glockenschlagen führe zu einer viertelstündlichen Präsenz der Kirche in der Nacht. Der Zwang, diesen Schall wahrzunehmen, verletze seine religiösen Rechte.
Wäre diese Rüge zutreffend, so das Bundesgericht, müsste konsequenterweise der Stundenschlag sämtlicher Kirchen in der Schweiz generell und absolut verboten werden, was nicht angehe. Es sei zwar unbestritten, dass das kirchliche Glockengeläut, soweit es Teil der Religionsausübung darstellt, unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit steht. Der nächtliche Glockenklang weise jedoch keinen Zusammenhang zur Religionsausübung auf, weshalb das Argument des Beschwerdeführers ins Leere stosse.
Die Kirchenglocken der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Gossau (ZH) läuten zur Tag- und zur Nachtzeit alle Viertelstunden. Der Eigentümer einer in der Nähe des Kirchturms gelegenen Liegenschaft gelangte an den Gemeinderat der Zürcher Oberländer Gemeinde und verlangte die Einstellung der nächtlichen Stunden- und Viertelstundenschläge von 21.45 bis 6 Uhr. Sowohl der Gemeinderat als auch das Zürcher Verwaltungsgericht wiesen das Begehren des Anwohners ab. Das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass die Kirchenglocken weiterhin auch zur Nachtzeit alle Viertelstunden läuten dürfen. Der unterlegene Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen.
IG Stiller kritisiert das Bundesgericht
Die IG Stiller kritisierte den Entscheid, den sie in ihrer Pressemitteilung als politisch motiviert bezeichnete. Dem Bafu (Bundesamt für Umwelt) warf die Interessengemeinschaft vor, sich auf einen überholten Richtwert von 60 Dezibel gestützt zu haben. Nach Angaben der IG Stiller wird derzeit an der ETH eine Studie zum Thema Kirchenglockenlärm durchgeführt, an der die Empa und das Bafu beteiligt sind. Die Studie wurde 2006 von der IG beantragt.
(Urteil 1C_297/2009 vom 18.1.2010) (nz/cim/ddp/)
Erstellt: 15.02.2010, 12:15 Uhr
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14 Kommentare
Der nächtliche Kirchenlärm ist eine mittelalterliche Barbarei, ich möchte schon gerne wissen, wie das BG in diesem alten Zopf ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ sehen kann. Wie würden die Befürworter reagieren auf einen Muezzin, der die ganze Nacht hindurch jede Stunde zum Gebet rufen würde? Ich glaubte die Kirche hätte etwas mit Christentum zu tun -- so liebt man seinen Nächsten?? Antworten
Dogmen und 'heilige Kühe': Bundesrichter und Politiker lassen hier die Finger von. Dass das viertelstündliche Geläute im 21. Jahrhundert mehr als überholt ist steht wohl ausser Zweifel. Würden Gemeinden wie Gossau und andere, einen erklecklichen Teil ihrer Einkünfte durch Tourismus resp. Touristen erfahren, hätte sich die Sache schon längst 'von selbst' erledigt. Antworten
Das Kirchenlärm in der Nacht und Frühmorgens gesundheitsschädigend und Arrogant ist steht ausser Zweifel. Dass das BG diesem Sachverhalt keine Rechnung getragen hat kann nur mit religiösem Fanatismus gedeutet werden. Das Bundesgericht schützt die Kirche auf dem Buckel der Gesundheit und dem verfassungsmässigen Recht auf Privatsphäre! ..Hoffentlich kommen die BR wenigstens in den Himmel..... Antworten
Der viertelstündliche Glockenschlag, ebenso wie das 11-Uhr-Läuten, das Wochenausläuten, der Glockenalarm bei Brand und Hochwasser sind Aufgabe der politischen Gemeinde. Die Kirchgemeinden werden für diesen Service mit der sogenannten Glockenmiete entschädigt. Weder werden die Kirchen in ihrer Religionsausübung tangiert, noch geht es um ein Anliegen der Kirche oder überhaupt um religiöse Belange. Antworten
Einige Kommentatoren haben wohl den Artikel nicht richtig gelesen. Es geht nicht um "Glockengeläut" sondern um den Stunden- und Viertelstundenschlag nachts. Dieser hat früher Sinn gemacht als es noch nicht in jedem Haushalt Uhren und Wecker gab. Jetzt ist das nur noch Nachtruhestörung. Sonst könnte ihr ja den Nachtwächter wieder einführen, der die Stunden ausruft. Antworten
Seit Jahrhunderten gibt es das Glockengeläut und es hat die wenigsten gestört. Aber jetzt muss es still sein in der Nacht? Ich wohne im Dreieeck von 3 Kirchen und ich wache wegen dem Geläut nie auf. Das ist für mich so normal wie alle anderen Geräusche. Wenn jemand umzieht sollte er vorher die Gegend im Umkreis von 1 Km ansehen und danach entscheiden ob man hier wohnen will, danach ist es zu spät. Antworten
Ich ziehe bald an eine Autobahn und werde dann verlangen, dass die Autobahn von 20:00 bis 07:00 werktags und sowieso das ganze Wochenende gesperrt wird! Jetzt muss ich mir nur noch ein Freiheitsrecht suchen, dass mir verletzt wird, damit ich klagen kann. Ebenso werde ich der IG Stiller schreiben, vielleicht können Sie eine Lärmstudie für Autobahnanwohner in Auftrag geben... Antworten
Für Rösti zu essen muss man Deutschschweizer sein, für Fasnacht Heide, für Ostereier suchen Christ, und Weihnachtslieder dürfen nur noch Gläubige singe. Und all das ja nicht in der Öffentlichkeit, da sich andere dann betroffen fühlen könnten.Grosse Kirchen verletzten bei deren Anblick religiöse Gefühle Anders-Gläubigen. Also weg damit. Kultur und Identität hat nicht nur mit Gläubigkeit zu tun... Antworten
je kleiner die Kirchgemeinden im Kanton Zürich werden, desto sturer versucht man die Positionen zu verteidigen. Auch eingefleischte Gläubige können nicht wirklich darlegen, warum sie neben der digitalen Uhr mit Vogelgezwitscherweckfunktion noch alle Viertelstunde ein Geläute brauchen. Aber dann gegen Südanflüge protestieren, das ist ein anderes Paar Schuhe, nicht wahr? Ist ja auch künstlicher Lärm Antworten
und weiter geht der staatlich verordnete lärm in der nacht, schade. wenn man sieht wieviele leute aus der kirche austreten, handelt es sich hier nicht mehr um von der mehrheit tolerierte religonsfreiheit, sondern die minderheit bestimmt was läuft. ig stiller macht weiter so, lasst euch nicht unterkriegen... wenn man den iman schon nicht will, dann ist der stop des nächtlichen kirchenschlages... Antworten
Es ist wie bei den Fluglärmgegnern. Wer sich an den Glockenschlägen stört, soll doch wonader hinziehen. Die Kirche war bekanntlich zuerst da, gleiches gilt für den Flughafen. Ich gratuliere dem Bundesgericht. Dem leidige Thema hat mir längstens den Gong gegeben und der hat mich viel mehr genervt!!! Antworten




Lukas Zürcher
Ich (Atheist) wohne an einer Tramlinie ca. 50m von einer Kirche entfernt. Der Stundenschlag stört nicht, der ist vergleichsweise leise, nur das Glockengeläute (=!Stundenschlag) nervt wirklich. Jeden Sa und So Morgen 15min ohrenbetäumender Lärm, man versteht kein Wort mehr in der Wohnung, man muss sich anschreien. Den Tag durch ist der Tramlärm aber schlimmer, lieber 40t LKW, die sind leiser. Antworten