Gossauer Glocken läuten die ganze Nacht

Aktualisiert am 15.02.2010 14 Kommentare

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Glocken der evangelisch-reformierten Kirche von Gossau dürfen zur Nachtzeit weiterhin alle Viertelstunden läuten. Die IG Stiller übt Kritik.

Der Stein des Anstosses: Die evangelisch-reformierte Kirche in Gossau.

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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Anwohners abgewiesen, der sich über das viertelstündliche Geläut ärgerte.

Laut dem Urteil aus Lausanne besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Tradition. Der nächtliche Stundenschlag werde von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als kultureller und traditioneller Wert akzeptiert.

Auch der Gemeinderat Gossau schätze das Interesse an der Beibehaltung des nächtlichen Stundenschlags als hoch ein. Diesem Interesse hätten die privaten Interessen des Beschwerdeführers zu weichen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Gossau eine ländlich geprägte Gemeinde mit weit verstreuten Aussenwachten sei.

Keine religiösen Rechte verletzt

Vergeblich argumentierte der rund 50 Meter vom Kirchturm entfernt wohnende Beschwerdeführer, das nächtliche Glockenschlagen führe zu einer viertelstündlichen Präsenz der Kirche in der Nacht. Der Zwang, diesen Schall wahrzunehmen, verletze seine religiösen Rechte.

Wäre diese Rüge zutreffend, so das Bundesgericht, müsste konsequenterweise der Stundenschlag sämtlicher Kirchen in der Schweiz generell und absolut verboten werden, was nicht angehe. Es sei zwar unbestritten, dass das kirchliche Glockengeläut, soweit es Teil der Religionsausübung darstellt, unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit steht. Der nächtliche Glockenklang weise jedoch keinen Zusammenhang zur Religionsausübung auf, weshalb das Argument des Beschwerdeführers ins Leere stosse.

Die Kirchenglocken der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Gossau (ZH) läuten zur Tag- und zur Nachtzeit alle Viertelstunden. Der Eigentümer einer in der Nähe des Kirchturms gelegenen Liegenschaft gelangte an den Gemeinderat der Zürcher Oberländer Gemeinde und verlangte die Einstellung der nächtlichen Stunden- und Viertelstundenschläge von 21.45 bis 6 Uhr. Sowohl der Gemeinderat als auch das Zürcher Verwaltungsgericht wiesen das Begehren des Anwohners ab. Das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass die Kirchenglocken weiterhin auch zur Nachtzeit alle Viertelstunden läuten dürfen. Der unterlegene Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen.

IG Stiller kritisiert das Bundesgericht

Die IG Stiller kritisierte den Entscheid, den sie in ihrer Pressemitteilung als politisch motiviert bezeichnete. Dem Bafu (Bundesamt für Umwelt) warf die Interessengemeinschaft vor, sich auf einen überholten Richtwert von 60 Dezibel gestützt zu haben. Nach Angaben der IG Stiller wird derzeit an der ETH eine Studie zum Thema Kirchenglockenlärm durchgeführt, an der die Empa und das Bafu beteiligt sind. Die Studie wurde 2006 von der IG beantragt.

(Urteil 1C_297/2009 vom 18.1.2010) (nz/cim/ddp)

Erstellt: 15.02.2010, 12:15 Uhr

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14 Kommentare

Lukas Fehr

15.02.2010, 12:34 Uhr
Melden

@Andy Glockner: Blödsinn. Fluglärm gibt es im Süden erst seit ein paar Jahren. Die meisten Leute haben Ihr Haus gekauft, da war noch keine Rede von Fluglärm. Antworten


Andy Glockner

15.02.2010, 12:15 Uhr
Melden

Es ist wie bei den Fluglärmgegnern. Wer sich an den Glockenschlägen stört, soll doch wonader hinziehen. Die Kirche war bekanntlich zuerst da, gleiches gilt für den Flughafen. Ich gratuliere dem Bundesgericht. Dem leidige Thema hat mir längstens den Gong gegeben und der hat mich viel mehr genervt!!! Antworten



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