Zürich

Haft für Prediger der Menorah-Kirche

Von Ernst Hilfiker. Aktualisiert am 15.12.2010

Der Gründer der Freikirche hat sich an zwei Mädchen vergangen.

Der Name «Menorah» stammt von dem gleichnamigen Kerzenständer.

Der Name «Menorah» stammt von dem gleichnamigen Kerzenständer.
Bild: Keystone

Die «Menorah» -Freikirche in Wetzikon.

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Das Oberhaupt der Wetziker «Evangeliumsgemeinde Menorah» muss 4½ Jahre hinter Gitter. Dieses Urteil fällten gestern die Bezirksrichter von Hinwil. Was genau der Gründer und Prediger der Freikirche getan hat, wäre auch nach der gestrigen Verhandlung fast im Dunkeln geblieben. Dies, weil die Richter die Öffentlichkeit und die Medien auf Antrag der Verteidiger der Opfer vom Prozess ausgeschlossen hatten. Das Gericht informierte aber am Abend in einem Communiqué über die Verhandlung. Ergänzt durch Recherchen zeigt sich nun ein Fall in bisher ungeahnter Schwere.

Kind mehrmals vergewaltigt

So werden dem Prediger nicht nur wiederholte sexuelle Handlungen mit einem Kind und sexuelle Nötigungen vorgeworfen, sondern auch mehrfache Vergewaltigung. Bei den Opfern handelt es sich um zwei Oberländer Mädchen im Alter von damals sieben und zehn Jahren, wobei sich die Übergriffe vor allem gegen das Jüngere richteten. Nebst diesen zwei Kindern vermuten die Ermittler noch weitere Geschädigte.

Die laut Staatsanwalt Markus Imhof insgesamt zehn Übergriffe ereigneten sich ab 2006 über einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Täter schlug primär in seinem Auto und im Wald zu: «An Orten, wo ihm das Opfer ausgeliefert war», wie es der Staatsanwalt zusammenfasste.

Der heute 72-jährige Angeklagte ist nur teilweise geständig und entsprechend nicht in allen Punkten einsichtig. Bei den Taten scheint es rein um sexuelle Befriedigung gegangen zu sein. Allerdings sieht sich der Menorah-Gründer laut Staatsanwalt auch «als Opfer böser Kräfte», ja sogar des Satans, die ihn in Versuchung führten. Zudem habe er damals eine Lebenskrise durchgemacht. Der Staatsanwalt beantragte gestern eine Strafe von sechseinhalb Jahren. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre teilbedingt.

Strafreduktion wegen Alter

Das Gericht ging von «einem schweren Verschulden» des Mannes aus, berücksichtige jedoch unter anderem «die Strafempfindlichkeit aufgrund seines Alters». Die Richter verurteilten den ehemaligen Coiffeur aus Schaffhausen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Ein Jahr davon hat der seit Dezember 2009 inhaftierte Menorah-Gründer bereits abgesessen. Zudem muss der Senior während des Vollzugs eine Therapie absolvieren. Die beiden Opfer erhalten eine Genugtuung von 20 000 und 7000 Franken.

Nachdem die Missbräuche bekannt geworden waren, verlor die Wetziker Evangeliumsgemeinde die Hälfte ihrer 50 Anhänger. Die übrig gebliebenen beschlossen, die Gemeinde nicht aufzulösen, sondern umzutaufen. Sie nennt sich heute «Bachtel-Gemeinde». (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.12.2010, 10:44 Uhr

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