In Österreich wäre der Mann verhaftet worden, bevor er tötete
Von René Staubli. Aktualisiert am 28.08.2011 1 Kommentar
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Gravierende Fälle
Das Gewaltschutzzentrum Steiermark in Graz (GZ) besteht seit 1995. Es bietet «Opfern von Gewalt im sozialen Umfeld» Hilfe an, ist im gesamten Bundesland Steiermark tätig und wird staatlich finanziert. Die Vernetzung der zuständigen Stellen – Ämter, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte – gehört nebst der Betreuung der Opfer zu den Hauptaufgaben der im GZ angestellten Juristinnen und Sozialarbeiterinnen. Es sei «ein wichtiges Signal für Gewalt- opfer, dass speziell eingerichtete Fachstellen ausschliesslich Gewaltopfer betreuen», schreibt Geschäftsführerin Marina Sorgo im Tätigkeitsbericht 2010.
Die Statistik weist alljährlich steigende Fallzahlen aus. Während das GZ anfänglich zwischen 100 und 300 Fälle pro Jahr bearbeitete, waren es 2010 bereits 1950. Diese Entwicklung interpretiert die GZ-Juristin Marion Egger so: «Ich glaube nicht, dass mehr Gewalt ausgeübt wird, sondern dass die Menschen dieser Gewalt gegenüber sensibler sind. Wir beobachten jedoch, dass sich die Formen der Gewalteinwirkung geändert haben, es kommt häufiger zu schwerwiegenden Drohungen und schwerer Gewalteinwirkung bis hin zu Tötungsdelikten.» (res)
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Es war keine Tat aus heiterem Himmel, als am 15. August ein 59-jähriger Kosovare seine 52-jährige Ehefrau in Pfäffikon auf offener Strasse erschoss. Im Gegenteil, es hatte unübersehbare Alarmzeichen gegeben: Der Täter war über Monate durch häusliche Gewalt aufgefallen. Einmal hatte er seine Frau, die sich von ihm trennen wollte, mit einer Schere an den Armen verletzt. Trotz Rayon- und Kontaktverbot sowie einer Strafanzeige bedrohte er seine Familie mit SMS aus Kosovo, wo er sich auch einen Revolver beschaffte. Als der Mann – ein Sozialhilfe- und IV-Bezüger – am 9. August in die Schweiz zurückkehrte, wurde er von der Polizei erneut befragt, aber wieder laufen gelassen. Sechs Tage später erschoss er seine Frau und die Leiterin des örtlichen Sozialamts, die ihn betreut hatte.
Mittlerweile läuft bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft eine interne Untersuchung. «Vielleicht hat man die Situation unterschätzt», räumte Justizdirektor Martin Graf gestern in einem TA-Interview vorsorglich ein. Und fügte bei: «Wenn jemand wiederholt droht, müsste er systematisch in Haft genommen werden.» Allerdings seien solche Massnahmen nur für wenige Tage möglich, relativierte Graf sogleich. Es stelle sich immer «die Frage nach der Wirkung».
«Beispielhaftes Vorbild»
Marion Egger ist Juristin beim Gewaltschutzzentrum Steiermark in Graz (siehe Kasten). Sie sagt: «Auch wir haben kein Geheimrezept, um tödliche Gewalt zu verhindern.» Tatsache sei aber, dass sich das seit 1995 angewandte Konzept zur Verhinderung von Gewalt in Familie und Partnerschaft sehr gut bewährt habe. Der international renommierte Gewaltforscher Jens Hoffmann von der Universität Darmstadt bezeichnet das in Graz angewandte «Bedrohungsmanagement» als «beispielhaftes Vorbild im deutschsprachigen Raum».
Die Polizei im gesamten Bundesland Steiermark ist gesetzlich verpflichtet, das Gewaltschutzzentrum (GZ) umgehend zu informieren, wenn sie gegen einen Bedroher ein Rayon- oder Kontaktverbot verhängt, erläutert Marion Egger. Das GZ nehme sofort mit der gefährdeten Person Kontakt auf und biete ihr Beratung und Unterstützung an. Meist handle es sich um Frauen.
Individueller Sicherheitsplan
Im Erstgespräch wird passend zur konkreten Lebenssituation des Opfers ein individueller Sicherheitsplan erstellt. Es handelt sich um praktische Ratschläge: Die Notrufnummer der Polizei auf dem eigenen Handy und jenen der Kinder speichern. Nachbarn darum bitten, die Polizei zu alarmieren, wenn sie Streitlärm hören. Leere Blumentöpfe vor die Fenster stellen, damit man hört, wenn jemand nachts einsteigen will. Die Adresse des nächstgelegenen Frauenhauses notieren. Einen «Notfallkoffer» mit Dokumenten, Telefonnummern und Medikamenten bereitstellen. Eine Taschensirene oder einen Pfefferspray mit sich tragen und ähnliches mehr.
Das GZ stellt betroffenen Frauen einen Rechtsanwalt zur Verfügung und begleitet sie in Strafverfahren und bei Vorladungen. Und es verfasst Rechtsschriften, etwa Anträge auf einstweilige Verfügung zur Verlängerung von Rayon- und Kontaktverboten – alles kostenlos.
Wenn die Bedrohung als real eingestuft wird, füllen die Spezialistinnen des GZ mit der gefährdeten Person einen Fragebogen aus, der von Gewaltforscher Hoffmann entwickelt wurde: Wie steht es um die soziale Einbettung des potenziellen Täters? Hat er Freunde? Hat er Verwandtschaft? Ist er arbeitslos? Handelt es sich um einen Migranten mit Integrationsproblemen? Droht ihm der Verlust seiner Wohnung oder gar der ganzen Familie?
Bericht an die Polizei
«Damit eruieren wir das konkrete Gefährlichkeitspotenzial des Bedrohers; wir versuchen zu verstehen, was ihn antreibt und was er zu verlieren hat», sagt Marion Egger. Es sei Aufgabe des GZ, die vorhandenen Alarmsignale zu erkennen und zu verhindern, «dass die Dominosteine im Leben des potenziellen Täters nacheinander kippen – bis hin zu einem katastrophalen Ende». Der schriftliche Bericht geht an die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht. Das GZ nimmt also direkten Einfluss auf das Verfahren. «Die Behörden wissen, wie wir arbeiten und nehmen unsere Warnungen ernst», sagt Marion Egger.
Wie hätte das GZ reagiert, wenn in der Steiermark ein Mann seine Frau mehrfach und über Monate tätlich angegriffen, sie schliesslich mit einer Schere verletzt und trotz Kontaktverbot mit SMS bedroht hätte? Marion Egger sagt, dass es schon früh eine Vernetzung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gewaltschutzzentrum gegeben hätte: «Wir hätten die Veränderung der Bedrohungslage gemeinsam analysiert. Der Mann wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Fahndung ausgeschrieben und verhaftet worden – zumindest für kurze Zeit bis zur ersten Haftprüfungsverhandlung.»
Fokus liegt auf der Frau
Die Juristin betont, in der Akutsituation gehe es «ausschliesslich darum, die bedrohte Frau in Sicherheit zu bringen – lieber einmal zu viel als einmal zu wenig». Das könne so weit gehen, dass eine gefährdete Person das Land verlasse oder den Namen wechsle, ähnlich der Massnahmen in einem Zeugenschutzprogramm. In dieser Phase liege der Fokus nicht auf dem Täter und schon gar nicht auf der Frage, ob es vertretbar sei, ihn zu inhaftieren.
Erst wenn die Sicherheit der Frau gewährleistet sei, wende sich die Polizei dem potenziellen Täter zu. Im Bereich familiäre Gewalt besonders geschulte Beamte zeigten dem Mann die Konsequenzen seiner Handlungen auf. Sie seien befähigt, die Gefährlichkeit eines Bedrohers einzuschätzen. Falls nötig, stelle man ihm einen Bewährungshelfer zur Seite, der ihn so lange beobachte, begleite und unterstütze, «bis er seinen Tunnelblick ablegt und von seinen Rachegedanken abkommt».
Die Rolle der Polizei sei im Opferschutzbereich von grosser Bedeutung, sagt Marion Egger: «An ihrem Handeln können bedrohte Frauen, aber auch gewaltbereite Männer ermessen, wie ernst sie eine Situation einschätzt.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.08.2011, 13:45 Uhr
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