In Wald bleibt Gemeindeversammlung für Einbürgerungen zuständig
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Die Beteiligung betrug 55 Prozent. Die Entscheidung erfolgte in der Stichfrage: Die Variante Einbürgerungen durch die Gemeindeversammlung obsiegte mit 1369 zu 1116 Stimmen gegenüber der Kompetenzverschiebung zum Gemeinderat.
Beide Varianten waren angenommen worden. Die Übertragung der Einbürgerungskompetenz an den Gemeinderat erzielte 1294 Ja gegen 1011 Nein-Stimmen. Die Beibehaltung der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung befürworteten 1460 Stimmende, 809 waren dagegen. (fsc/sda)
Erstellt: 29.11.2009, 17:31 Uhr


