Kaufrausch mit fremder Karte

Von Peter Früh. Aktualisiert am 18.03.2010

Eine Pflegehelferin aus Dürnten kaufte sich auf Rechnung einer Seniorin Waren im Wert von über 5000 Franken. Sie wurde als Betrügerin verurteilt.

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Gelegenheit macht Diebe. Ende März letzten Jahres fand eine Pflegehelferin aus dem Bezirk Hinwil vor dem Eingang zur Altersresidenz in Zürich, in der sie angestellt war, die Visa-Karte einer Pensionärin. Sie nahm die Karte an sich und ging auf Einkaufstour in die Zürcher Innenstadt.

Bis zur Kreditlimite

«Ein eigentlicher Kaufrausch war das», stellte die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich an der Hauptverhandlung am Dienstag fest. In Mode- und Schuhgeschäften rund um die Bahnhofstrasse deckte sich die 49-Jährige mit Waren im Wert von über 5000 Franken ein, bezahlte mit der fremden Visa-Karte und zeichnete die Kaufbelege mit der gefälschten Unterschrift der Karteninhaberin. Als sie schliesslich noch in einer Bijouterie für über 16'000 Franken einkaufen wollte, blieb es aber lediglich beim Versuch. Die Kreditlimite war überzogen.

Tags darauf besuchte die Pflegerin die Karteninhaberin in deren Wohnung und deponierte dort die Kreditkarte, ohne dass die Pensionärin dies bemerkte. Die Sache flog später dennoch auf, und die Kaufwütige verlor ihre Stelle. Einen Teil der illegal erworbenen Einkäufe nahmen die Geschäfte wieder zurück.

Was tun mit 20 Paar Schuhen?

Was mit ihr in jenen Tagen passierte, kann sich die geständige Angeklagte heute auch nicht mehr erklären. «Ich hatte keine Krise, ich hatte ja alles und ich bin mir bewusst, dass ich 20 Paar Schuhe gar nicht brauchen konnte», sagte sie schluchzend.

Die Richterin hatte ein Nachsehen mit der Frau, die nach einer Rückenoperation momentan nicht arbeitsfähig ist. Hatte der Staatsanwalt wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung und wegen Sachentziehung noch eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken und eine Busse von 500 Franken gefordert, so beliess es die Richterin bei einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 30 Franken. Das von der Richterin als ungerechtfertigt hoch bezeichnete Schadenersatzbegehren der UBS als Kreditkartenbank wurde auf den Zivilweg verwiesen.

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Erstellt: 18.03.2010, 04:00 Uhr

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