Zürich

Sieg für Erwin Kessler

Von Andreas Frei. Aktualisiert am 04.08.2010 3 Kommentare

Ein Girenbader Kaninchenhalter wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Erwin Kessler wurde von einem fehlbaren Kaninchenhalter massiv bedroht.

Stichworte

Der Tierschützer Erwin Kessler hat im Streit mit einem Kaninchenhalter aus Girenbad einen Sieg errungen. Wie Kessler mitteilte, wurde der fehlbare Tierhalter Mitte März per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – dies, nachdem er Kessler telefonisch massiv bedroht hatte. Eine Entschädigung wurde dem bekannten Tierschützer hingegen nicht zugesprochen.

Das Bezirksgericht Hinwil kritisierte diesen Entscheid und revidierte ihn. Gemäss der gerichtlichen Verfügung vom 24.?Juni ist eine Entschädigung durchaus gerechtfertigt. Laut Kessler erhielt er in der Folge eine Entschädigung von gut 850 Franken zugesprochen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.08.2010, 20:42 Uhr

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3 Kommentare

Frank Koch

15.04.2012, 10:20 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Herzlichsten Dank an Erwin Kessler, dass er immer wieder seine Stimme gegen die ausbeuterische Tierquaelerei unserer Gesellschaft erhebt! Kessler zeigt auf die Dinge, an die wir nur zu gerne vorbei schauen. Leider bekommt er viel Schlaege fuer diese Ehrlichkeit. Fuer mich ein wahrer Held. Antworten


Peter Wolf

04.08.2010, 07:23 Uhr
Melden

Dann hoffe ich mal, dass die Justiz gegen den Kessler auch wegen Verunglimpfung von Verstorbenen vorgeht. Schliesslich hat er die verunfallten Fischer vom Bürkliplatz auf schändlichste Weise verunglimpft. Antworten



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