Sieg für Erwin Kessler
Von Andreas Frei. Aktualisiert am 04.08.2010 3 Kommentare
Der Tierschützer Erwin Kessler hat im Streit mit einem Kaninchenhalter aus Girenbad einen Sieg errungen. Wie Kessler mitteilte, wurde der fehlbare Tierhalter Mitte März per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – dies, nachdem er Kessler telefonisch massiv bedroht hatte. Eine Entschädigung wurde dem bekannten Tierschützer hingegen nicht zugesprochen.
Das Bezirksgericht Hinwil kritisierte diesen Entscheid und revidierte ihn. Gemäss der gerichtlichen Verfügung vom 24.?Juni ist eine Entschädigung durchaus gerechtfertigt. Laut Kessler erhielt er in der Folge eine Entschädigung von gut 850 Franken zugesprochen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.08.2010, 20:42 Uhr
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3 Kommentare
Herzlichsten Dank an Erwin Kessler, dass er immer wieder seine Stimme gegen die ausbeuterische Tierquaelerei unserer Gesellschaft erhebt! Kessler zeigt auf die Dinge, an die wir nur zu gerne vorbei schauen. Leider bekommt er viel Schlaege fuer diese Ehrlichkeit. Fuer mich ein wahrer Held. Antworten


