Stadtrat trotzt bezirksrätlichem Einbürgerungsbefehl
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Innert zweier Jahre ist es das zweite Mal, dass sich der Dübendorfer Stadtrat einem Einbürgerungsentscheid des Bezirksrats widersetzt. Und wie im ersten Fall ist es durchaus möglich, dass der Bezirksrat auch im jüngsten Fall einen Ausländer wider den Willen des Stadtrats einbürgert.
Konkret geht es um einen jungen mazedonisch-stämmigen Mann, dem der Stadtrat die Einbürgerung verweigerte, weil der Antragsteller vor fünf Jahren in einen Töffli-Diebstahl verwickelt war. Weil die Übertretung nicht ins Strafregister eingetragen wurde und nicht schwer wiege, lehnte der Bezirksrat die Begründung des Stadtrats ab und wies die Dübendorfer Stadtregierung an, den jungen Mann einzubürgern. Mangels Erfolgsaussichten verzichteten die Dübendorfer darauf, den Fall ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Sie betonten aber erneut, dass sie den jungen Mann nicht einbürgern wollten, weil sie ihn als zu wenig integriert erachten. Noch hat der Bezirksrat den Fall nicht entschieden.
Bereits vor zwei Jahren verlieh der Bezirksrat einem jungen Mazedonier das Bürgerrecht Dübendorfs. Dieser hatte dem jungen Mann die Einbürgerung verweigert, weil er früher bei dessen sozialhilfeabhängigen Eltern gewohnt hatte. Dagegen rekurrierte der Mann. Der Bezirksrat gab ihm recht und verlangte die Einbürgerung, weil der Antragsteller inzwischen seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt. Der Stadtrat bestand indessen auf seiner ablehnenden Haltung. Er befand, dass eine Einbürgerung den Status der inzwischen ausgewiesenen Eltern beeinflussen könnte. Auch diese Argumentation lehnte der Bezirksrat ab und bürgerte den jungen Mann selbst ein. Wie Stadtpräsident Lothar Ziörjen (BDP) gegenüber der NZZ sagte, will der Stadtrat auch weiterhin keine jungen Leute einbürgern, die gegen die Rechtsordnung der Schweiz verstiessen. Trotz klaren Vorgaben gebe es einen politischen Ermessensspielraum. Diesen wolle der Stadtrat ausnützen. (arb)
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Erstellt: 15.12.2009, 04:00 Uhr


