Streit um Kirchengeläut in Gossau vor Europäischem Gerichtshof
Aktualisiert am 06.10.2010 12 Kommentare
Läutet weiterhin viertelstündlich: Kirche in Gossau. (Bild: Keystone )
Umfrage
Sollen Kirchenglocken die ganze Nacht hindurch läuten?
Artikel zum Thema
- IG Stiller kritisiert das Bundesgericht
- Gossauer Glocken läuten die ganze Nacht
- Und ewig streiten sie um Glocken
- Kirche Egg steht am Pranger
- Hittnauer Kirchenglocken läuten auch nachts weiter
- Er will die Domglocken zum Schweigen bringen
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Das Bundesgericht in Lausanne hatte die Beschwerde eines Anwohners von Gossau abgewiesen, der das Glockengeläut einschränken wollte. Das Gericht ist der Meinung, es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Tradition. Die evangelisch-reformierte Kirche von Gossau darf also weiterhin viertelstündlich läuten.
Darin sieht die IG Stiller eine Verletzung der Menschenrechte, ausserdem begründet sie die Klage mit Verfahrensfehlern. Wenn Häftlingen der Schlaf geraubt werde, bedeute dies nach Art. 3 EMRK eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder sogar Folter, wie die IG in einem Communiqué vom Mittwoch schreibt.
Vor dem Bundesgericht hatten bereits der Gemeinderat, die Baurekurskommission und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Lärmklage abgewiesen. Ausser gegen den Lärm von Kirchenglocken zieht die IG Stiller auch gegen Kuhglocken zu Felde. (ep/sda)
Erstellt: 06.10.2010, 15:33 Uhr


