Zürich

Streit um Kirchengeläut in Gossau vor Europäischem Gerichtshof

Aktualisiert am 06.10.2010 12 Kommentare

Im Streit um das Glockengeläut in Gossau ziehen die Lärmgegner der IG Stiller nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Am Bundesgericht ist die IG abgeblitzt.

Läutet weiterhin viertelstündlich: Kirche in Gossau. (Bild: Keystone )

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Das Bundesgericht in Lausanne hatte die Beschwerde eines Anwohners von Gossau abgewiesen, der das Glockengeläut einschränken wollte. Das Gericht ist der Meinung, es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Tradition. Die evangelisch-reformierte Kirche von Gossau darf also weiterhin viertelstündlich läuten.

Darin sieht die IG Stiller eine Verletzung der Menschenrechte, ausserdem begründet sie die Klage mit Verfahrensfehlern. Wenn Häftlingen der Schlaf geraubt werde, bedeute dies nach Art. 3 EMRK eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder sogar Folter, wie die IG in einem Communiqué vom Mittwoch schreibt.

Vor dem Bundesgericht hatten bereits der Gemeinderat, die Baurekurskommission und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Lärmklage abgewiesen. Ausser gegen den Lärm von Kirchenglocken zieht die IG Stiller auch gegen Kuhglocken zu Felde. (ep/sda)

Erstellt: 06.10.2010, 15:33 Uhr

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12 Kommentare

Beni Koch

06.10.2010, 15:59 Uhr
Melden

immer das gleiche Lied: was war wohl zuerst da; das Kirchengeläut oder die Mitglieder der IG Stiller? Antworten


lucius mayer

06.10.2010, 16:52 Uhr
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Die Eidgenössinnen und Eidgenossen mögen es offentlichtlich oft, Rechtsstreitigkeiten auszutragen anstatt sich außergerichtlich gütlich zu einigen. Lieber so als mit Hallebarden auf einander einzustechen. Antworten



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