Tod im Pfäffikersee: «Ein Alkoholverbot kommt nicht in Frage»
Von Maria Rodriguez. Aktualisiert am 26.05.2010
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Vier Betrunkene stehlen in der Nacht auf Pfingstmontag am Pfäffikersee ein Ruderboot. Davor hatten sie eine Party besucht und Alkohol konsumiert. Nur drei überleben die gefährliche Aktion auf dem See. Für einen 22-jährigen Mechaniker aus der Region kommt jede Hilfe zu spät: Polizeitaucher bergen am Abend darauf seine Leiche in 18 Meter Tiefe.
Im 2004 starb Kajak-Fahrer
Genau sechs Jahre davor, an Pfingsten 2004, ereignete sich ein Unfall mit ähnlich tragischen Folgen. Damals endete für einen 41-jährige Mann eine Kajak-Fahrt tödlich. Er war nach einer Party mit einem 35-Jährigen auf den Pfäffikersee hinausgerudert. das Boot kenterte, der Bademeister des Seebades konnte nur den Jüngeren retten. Der 41-Jährige wurde später tot geborgen.
Dass an schönen Sommerabenden an den Ufern des Pfäffikersees Alkohol in rauen Mengen konsumiert wird, ist auch Sicherheitsvorstand Martin Hirschi aufgefallen. Trotz den Todesfällen hält er wenig von einem Alkoholverbot, wie es zum Beispiel in Paris rund um den Eiffelturm existiert: «Wir haben an schönen Tagen ein Problem mit alkoholisierten Personen. Trotzdem kommt ein Alkoholverbot nicht in Frage. Auch das Baden möchten wir nicht verbieten.» Viel mehr wolle man in Pfäffikon nun über Prävention und Aufklärung reden.
Alkohol und Ertrinken: Hohe Dunkelziffer
Auch Prisca Wolfensberger, Mediensprecherin der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG ist gegen ein Badeverbot: «Gegen nächtliches Schwimmen ist nichts einzuwenden, sofern man wichtige Sicherheitsregeln beachtet wie zum Beispiel: Nicht alleine, nicht weit hinausschwimmen – unter anderem wegen dem nächtlichen Bootsverkehr – und sicher ohne vorgängigen Alkoholkonsum.»
Wieviele Menschen jährlich als Folge von übermässigem Alkoholkonsum ertrinken, lässt sich gemäss Wolfensberger nicht genau feststellen: «Da es nach einem Ertrinkungstod meistens keine Obduktion gibt, können wir dazu keine statistischen Angaben machen. Die Dunkelziffer dürfte aber am Steigen sein.» Letztes Jahr hat die SLRG die Baderegel «Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen!» angepasst, die Regel wurde mit dem Satz «Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser!» erweitert. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.05.2010, 16:37 Uhr


