Zürich

Todeswunsch wird respektiert

Von Eduard Gautschi. Aktualisiert am 26.11.2010 1 Kommentar

Freitodbegleitung und Palliativpflege ergänzen sich, stossen aber immer wieder an ethische und rechtliche Grenzen.

Stossen  oft an ethische und rechtliche Grenzen: Palliativmedizin und Sterbebegleitung.

Stossen oft an ethische und rechtliche Grenzen: Palliativmedizin und Sterbebegleitung.
Bild: Keystone

Exit

Exit ist ein demokratisch organisierter Verein nach schweizerischem Recht, gegründet 1982. Er setzt sich für die Selbstbestimmung der Menschen ein. Er bietet eine Patientenverfügung, Rechtsbeistand und am Lebensende falls nötig eine sichere und würdige Begleitung an. Der Verein zählt in der Deutschen Schweiz und der Romandie 67'000 Mitglieder. 2009 haben 22 Mitglieder des Freitodbegleitungsteams insgesamt 217 Personen beim Sterben begleitet. Die Freitodhilfe (auch Suizidhilfe) ist offiziell so definiert: Hilfeleistung durch einen Dritten beim Freitod. Das aktuelle Gesetz wurde 1942 verabschiedet. Seither ist es legal, jemandem beim Freitod beizustehen, solange der Helfer dabei nicht selbstsüchtig handelt.(gau)

Palliatitivpflege

90 Prozent der Leute wissen, was Exit ist. Aber nur 10 Prozent können mit dem Begriff Palliative Care etwas anfangen. Er wird meist im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe verwendet, meist als Alternative zu dieser. Palliativpflege ist gemäss Definition als das Lindern eines fortgeschrittenen Leidens zu verstehen, bei begrenzter Lebenserwartung. Das soll gewährt werden durch ein multiprofessionelles Team mit dem Ziel einer hohen Lebensqualität für den Patienten und seine Angehörigen, wenn möglich an einem Ort nach Wahl des Patienten. Palliativpflege ersetzt Sterbehilfe nicht. Der legitime Wunsch nach Suizidbeihilfe wird in der Praxis durch die Palliativpflege jedoch vermindert, sagen die Experten. (gau)

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Ergänzen sich Sterbehilfe und Palliativpflege oder stehen sie in Konkurrenz zueinander? Das war die Frage, die am Mittwochabend im Qbus in Uster geklärt werden sollte. Und das ist gelungen. Nicht zuletzt wegen der zwei äusserst kompetenten Podiumsteilnehmern Heidi Vogt und Andreas Weber. Heidi Vogt aus Uster ist Leiterin des Vereins Freitodhilfe Exit. Der Arzt Andreas Weber aus Wetzikon ist Co-Präsident Palliative Zürich und Schaffhausen. Zum Podium eingeladen hatte die Freidenker-Sektion Zürich, ihr Vertreter Andreas Kyriacou leitete die Diskussion.

Anlass für das Podium sind die Bemühungen des Bundes, die Freitodbegleitung rechtlich neu zu regeln. Eine Anfang September veröffentlichte Studie zeigt, dass ein klare Mehrheit der Bevölkerung die Freitodbegleitung befürwortet. Die Landesregierung will deshalb auch an der liberalen Praxis festhalten. Für Aufregung sorgte dann aber Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP). Sie plädierte dafür, die Palliativpflege auszubauen und meinte, dass so assistierte Suizide wohl nicht mehr nötig wären. Das glauben weder Vogt noch Weber. Dass die Zahl der Freitodbegleitungen abnehmen könnte, schloss aber auch Vogt nicht aus. Für Weber hingegen ist dies eine logische Folge, wenn die Palliativpflege ausgebaut wird.

Urteilsfähig bis zum Schluss

Vogt und Weber gaben einleitend interessante Einblicke in ihre Tätigkeiten. Vogt erläuterte, welche Auflagen bei einer Freitodbegleitung zwingend eingehalten werden müssen. Begleitet würden nur Menschen mit einer hoffnungslosen Prognose, mit unerträglichen Beschwerden, oder mit unzumutbarer Behinderung. Freitodhilfe dürfe nur gewährt werden, wenn die sterbewillige Person urteilsfähig sei, nicht aus dem Affekt handle, einen dauerhaften Sterbewunsch hege, nicht von Dritten beeinflusst werde und den Suizid eigenhändig ausführen könnte.

Weber veranschaulichte seinerseits mit Beispielen aus seiner Praxis, dass mit gezielten Massnahmen dem Patienten zum Beispiel die Angst vor dem Erstickungstod genommen und peinigende Schmerzen gelindert werden können. Aber auch, dass in den letzten Tagen des Lebens der Patient mittels Narkose in Schlaf versetzt werden kann.

In der Diskussion, an der sich auch das Publikum rege beteiligte, wurden die Vor- und Nachteile wie auch die Grenzen der Palliativpflege und der Freitodbegleitung erkundet. Ein Problem, das in der Diskussion immer wieder zur Sprache kam, war, dass eine Freitodbegleitung nur dann möglich ist, wenn der Patient urteilsfähig ist und den Suizid eigenhändig ausführen kann. Was aber, wenn jemand einen Hirnschlag erleidet und gelähmt ist? Oder an Demenz leidet? Exit könne in solchen Fällen keine Hilfe anbieten, auch wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegen würde, sagte Vogt.

Patienten ernst nehmen

Deutlich wurde in der Diskussion, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten der Massstab für jede Handlung sein muss. Er kenne komplett gelähmte Patienten, die sich über jeden neuen Tag freuen würden, sagte Weber. Andererseits gebe es Menschen, deren Lebensqualität bedeutend höher sei, die aber unbedingt sterben möchten. Das sei zu akzeptieren. Ein Vorteil der Palliativpflege gegenüber der Freitodbegleitung sei, dass der Patient keinen Termin festlegen müsse. Anders als Exit verkürze die Palliativpflege das Leben ja nicht, sagte Weber. Dass auf Freitodbegleitung trotzdem nicht verzichtet werden könne, liege aber auf der Hand. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.11.2010, 20:44 Uhr

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1 Kommentar

norbert winistoerfer

21.02.2011, 23:22 Uhr
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wir haben immer mehr persoenliche einschraenkungen! man sollte sich wenigstens noch selber entscheiden duerfen ob man leben oder sterben will! Antworten



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