Zürich
Weisstanne verzögert Bau von Wohn- und Gewerbehaus
Bildlegende: Die Bauvisiere wirken im Vergleich mit der imposanten Weisstanne (hinten links) geradezu schmächtig. (Bild: Nathalie Guinand)
Neben der rund 20 Meter hohen Weisstanne wirken die Bauvisiere wie Zwerge. Sie schwanken im Wind, ihre Füsse stehen im Dickicht des verlassenen Parks. Das Areal ist verwildert. Die Villa ist seit Jahren unbewohnt. Und die Visiere setzen langsam Rost an. Seit rund einem Jahr stehen sie dort und markieren die Ausmasse des geplanten Neubaus an der Ecke Berchtold-/Gerichtsstrasse. Gebaut werden soll ein Wohn- und Gewerbehaus.
Doch Anwohner haben bemerkt, dass die riesige Weisstanne auf dem Areal noch bis nach Baueingabe im Register der schützenswerten Objekte vermerkt war. Deshalb haben sie mit Unterstützung des Zürcher Heimatschutzes bei der kantonalen Baurekurskommission Rekurs eingelegt. «Wir finden es ziemlich dubios, dass die Stadt die Weisstanne kurzerhand aus dem Inventar gestrichen hat», sagt Anwohnerin Yvonne Engeler.
Entscheid nicht definitiv
Es sei ja ein seltsamer Zufall, dass die Tanne aus dem Inventar gelöscht werde, sobald jemand bauen wolle, tönt es seitens der Anwohner. «Zufall ist das nicht», sagt hingegen Stefan Reimann, Leiter Hochbau und Vermessung der Stadt Uster. «Solange ein Baum nicht durch ein Bauvorhaben gefährdet ist, muss seine Schutzwürdigkeit auch nicht untersucht werden», erklärt er. Mit dem Einreichen des Baugesuchs entstand eine neue Situation. «Jetzt mussten wir untersuchen, ob der Baum noch ins Inventar gehört», sagt Reimann. Für den Stadtrat ist die Sache klar: Er hat entschieden, den Baum aus dem Inventar zu streichen. Der Baum ist laut Reimann jedoch noch nicht formell entlassen. Der definitive Entscheid liege bei der Baurekurskommission und werde in den nächsten Wochen erwartet.
Auch die Grösse stört
Nicht nur die Tanne hat zu einem Rekurs geführt, sondern auch die Dimension des Neubaus. Er sei zu hoch, wird im Rekurs festgehalten. «Die Anwohner wollen, dass ein Geschoss weniger gebaut wird», sagt Werner Reichle vom zuständigen Ustermer Architekturbüro Reichle Architekten. «Wir sind rund einen halben Meter unter der erlaubten maximalen Gebäudehöhe. Beim Grenzabstand sind wir mit 3.90 Meter klar im Soll, gefordert sind nur 3.50 Meter.»
Anwohnerin Yvonne Engeler hat den Rekurs gegen das Bauvorhaben nicht unterstützt: «Die Rekurrenten haben wohl aus reinem Eigeninteresse gehandelt. Sie befürchten Schattenwurf und die Einschränkung ihrer Aussicht.»
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(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 31.08.2010, 20:37 Uhr



