Wenn Konzertbesucher unfreiwillig dem Rauchverein beitreten
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 14.10.2010 13 Kommentare
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Ist das Ja des Zürcher Stimmvolks zum Rauchverbot in öffentlichen Räumen nur Schall und Rauch? Dies hat sich der Zürcher Dokumentarfilmer Sascha Bader gefragt, als er am letzten Samstag in der Kulturfabrik Wetzikon ein Reggae-Konzert besucht hat. «Es standen Aschenbecher herum, überall wurde geraucht», sagt Bader. Er, selber Nichtraucher, wurde zum «Zwangspassivraucher», obschon seit dem 1. Mai das Rauchverbot in Kraft ist. Was in anderen Ländern problemlos klappe, sei in der Schweiz offensichtlich ein Problem, moniert Bader.
Auf dieses «Ärgernis» sprach er den Veranstalter an, worauf ihn dieser auf zwei ausgehängte Infoblätter verwies: «Raucherlokalität. Zutritt nur für Mitglieder» – «Werde Passivmitglied vom Verein Kultihalle, und verzichte ausdrücklich auf den Passivraucherschutz». Baders Verwunderung wuchs weiter: Er sei weder Mitglied noch Passivmitglied des Vereins. Das Konzert sei öffentlich gewesen. Nach dem Ticketkauf habe jeder problemlos Einlass gefunden. Für Bader ist klar: «Hier wurde getrickst, um das Rauchverbot zu umgehen.»
Vereinsgründung nützt nichts
Für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen sind die Gemeinden verantwortlich, Wetzikon also. Konfrontiert mit dem Vorfall, sagt Kurt Utzinger, der stellvertretende Gemeindeschreiber: «Wir hatten bis dato keine Kenntnis davon.» Dass sich die Kulturfabrik neu als Raucherverein verkauft, hält Utzinger für nicht rechtens: Die Kulturfabrik sei nach wie vor im Besitz eines Gastgewerbepatents. Gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz fällt sie damit unter das Rauchverbot.
Auch die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion von Ernst Stocker (SVP) stellt klar: «Mit der blossen Umbenennung in einen Privatclub lässt sich das Rauchverbot nicht umgehen», sagt Sprecher Erich Wenzinger. Entscheidend ist gemäss Gesetz anderes: Ist das Lokal öffentlich zugänglich? Bietet das Lokal Arbeitsplätze für mehrere Personen an? Besitzt der Wirt ein Gastgewerbepatent? Sofern die Antwort auf eine oder mehrere dieser Fragen positiv ausfällt, gilt das Rauchverbot. «Auch die Gründung eines Vereins ändert nichts daran», sagt Wenzinger. Private Raucherklubs gibt es im Kanton Zürich erst wenige. Selbst in der Stadt Zürich sind gemäss Stadtpolizei bloss drei Gesuche für Wasserpfeifen-Lokale hängig.
Wie Wetzikon auf den Vorfall reagiert, ist offen. Der Kulturfabrik drohen Bussen bis zu 1000 Franken und im Extremfall der Patententzug. Gemeindeschreiber Utzinger sagt, es lägen keine Klagen auf der Stadtverwaltung vor. Man werde die Verantwortlichen des Anlasses nun aber sofort kontaktieren. «Solche Verstösse gegen das Rauchverbot will die Stadt nicht tolerieren.»
Streit um Mitgliederausweis
Die Kulturfabrik ist sich keiner Schuld bewusst: Es habe sich um einen externen Anlass gehandelt, schreibt Roman Gröbli, Präsident des Vereins Kultihalle, auf Anfrage des TA. Der Konzertveranstalter trage als Untermieter die Verantwortung. Ihm stehe es offen, ob er einen öffentlichen oder einen privaten Event durchführe. Bei geschlossenen Veranstaltungen erhalte der Besucher einen Mitgliederausweis, er verzichte auf den Passivraucherschutz. «Falls man mit den Statuten nicht einverstanden ist, wird der Eintritt verwehrt.»
Doch just hier liegt das Problem. Regisseur Bader hat keinen Ausweis erhalten und wurde auch nicht auf die Regel aufmerksam gemacht, wie er sagt. Gröbli räumt Handlungsbedarf bei «externen Mietern» ein: Diese müssten Besucher künftig konsequenter auf die geltenden Regeln hinweisen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.10.2010, 23:12 Uhr
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13 Kommentare
So problemlos klappt das auch nicht im Ausland; in Deutschland (Baden-Würtemberg) bin ich kürzlich in einem öffentlichen Club auch verraucht worden....(auf Nachfrage beim Besitzer; es hat noch nie Kontrollen gegeben). War aber wiedermal schön, ein wenig Rauch zu riechen und nicht die diversen Ausdünstungen der Clubbesucher :-) Antworten


