Zürich
Wetzikon geht gegen Dignitas vors Bundesgericht
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Der Gemeinderat erachtet die geplante Nutzung einer Liegenschaft für Freitodbegleitungen weiterhin als unvereinbar für eine Bauzone, die in erster Linie für das Wohnen vorgesehen sei.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte mit Entscheid vom 2. Dezember 2009 die Beschwerde von Ludwig A. Minelli gegen den Entscheid der Baurekurskommission des Kantons Zürich teilweise gutgeheissen und die Baukommission Wetzikon zur Erteilung der Bewilligung der Sterbehilfe aufgefordert.
Mit einer Beschwerde an das Bundesgericht will die Gemeinde nun Klarheit schaffen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Baurekurskommission hatte es der Sterbehilfeorganisation Dignitas noch untersagt, in der von ihr gekauften Liegenschaft Sterbebegleitungen durchzuführen. Das Verwaltungsgericht hatte zwar anerkannt, dass die so genannten «ideellen Immissionen» auch in einer Wohn- und Gewerbezone, die mässig störende Betriebe zulasse, störend sein könnten, aber dass Freitodbegleitungen nur mit einer leichten, nicht aber starken Störung für die Nachbarschaft verbunden seien. Deshalb seien die in den Urteilen der Vorinstanzen ins Feld geführten «ideellen Immissionen» als nicht übermässig zu beurteilen. Die geplante Nutzung der Liegenschaft sei deshalb als zonenkonform zu beurteilen. (cim/ddp/)
Erstellt: 28.01.2010, 08:48 Uhr



