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21-Jähriger zahlt 5200 Franken für die teuersten Tiefkühlpizzas der Goldküste

Ein Zumiker Lehrling wurde vom Bezirksgericht wegen Verkehrsdelikten zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Dabei wollte er nur schnell Pizzas holen.

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Der Vorfall, über den das Bezirksgericht Meilen geurteilt hat, liegt zweieinhalb Jahre zurück. Am 3. August 2007 sitzt der heute 21-jährige Telematiker-Lehrling in Zumikon gemütlich mit einigen Kollegen zusammen. Einer aus der Runde kommt auf die Idee, sich etwas zu essen zu besorgen. Der Zumiker und ein Kollege machen sich auf nach Küsnacht. Sie wollen beim Kollegen zu Hause ein paar Pizzas holen. Beide setzen sich in ihre Autos – zwei sportliche Renault Clio – und fahren los.

Bei der Ampel an der Itschnacher-Kreuzung biegen sie links nach Küsnacht ab – der Zumiker laut Anklageschrift mit quietschenden Reifen. Die beiden hungrigen jungen Männer bemerken dabei nicht, dass eine an der Kreuzung wartende Patrouille der Gemeindepolizei auf sie aufmerksam geworden ist und die Verfolgung aufnimmt. Das Quietschen der Reifen und der geringe Abstand zwischen den beiden Renaults beim Abbiegen – laut Anklage gerade mal 5 bis 6 Meter – hat die Polizisten aufhorchen lassen. Die beiden Lenker biegen in die Küsnachterstrasse ein und fahren in Richtung Restaurant Sonnenhof. Sie sind laut Anklageschrift mit 80 beziehungsweise 90 km/h massiv schneller unterwegs als innerorts erlaubt.

Damit nicht genug: Beim Sonnenhof überholt der Zumiker seinen Kollegen mit 90 km/h. Die Gemeindepolizei, die ihm mit Blaulicht, eingeschaltetem Horn und der Leuchte «Stop Polizei» auf den Fersen ist, soll er laut Staatsanwalt schlicht ignoriert haben. Beim Haus des Kollegen holt ihn die Polizei ein. Der junge Raser sitzt dort seelenruhig auf einem Bänkli vor dem Haus seines Freundes und wartet auf ihn, weil er keinen Hausschlüssel hat.

Sinnloses Überholmanöver

Der Zumiker Lehrling wurde vom Bezirksgericht Meilen wegen dieser allzu flotten Pizza-Fahrt zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken (90 Tagessätze à 30 Franken) sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zudem wurde ihm eine Gerichtsgebühr von 2000 Franken aufgebrummt.

Das Gericht blieb mit diesem Verdikt hinter den Forderungen des Staatsanwaltes zurück. Er hatte sich für eine Geldstrafe von 4500 Franken (150 Tagessätze à 30 Franken) und 1000 Franken Busse stark gemacht.

Das Überholmanöver auf der Küsnachterstrasse erfüllt laut Bezirksgericht den Tatbestand der groben Verletzung von Verkehrsregeln. «Der Angeklagte hat beim Überholen eine unverhältnismässig lange Strecke – mindestens 280 Meter – auf der Gegenspur zurückgelegt», heisst es im Urteil. Ein so langes Fahren auf der Gegenfahrbahn ohne Sicht auf kurviger Strecke ist laut Gericht «enorm gefährlich». Die Gefahr einer Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug sei eindeutig. «Das Überholmanöver war völlig sinnlos», fasst das Gericht zusammen.

Urteil wird weitergezogen

Vom Vorwurf des Nichtbefolgens eines polizeilichen Haltesignals wurde der Jugendliche jedoch freigesprochen. Es sei gut möglich, dass er das Polizeiauto im Rückspiegel nicht sah und das Horn nicht hören konnte, schreibt das Gericht im Urteil. Auch aus dem Abstand von 6 Metern wurde dem jungen Zumiker kein Strick gedreht. Ein solcher Abstand könne bei 50 km/h nicht als klarer Fall von zu geringem Abstand bezeichnet werden. Hingegen war der Lehrling laut dem Gericht zu schnell unterwegs.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des jungen Zumikers kündigte schon bei der erstinstanzlichen Verhandlung am Bezirksgericht in Meilen an, das Urteil ans Obergericht weiterziehen zu wollen.

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Erstellt: 10.03.2010, 04:00 Uhr

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