«Die Anwälte der Münchner Schläger sind No-Names»
Von Maria Rodriguez. Aktualisiert am 16.03.2010
Stehen wegen ihrem Schweigen in der Kritik: Benji D., Ivan Z. und Mike B. (Bild: PD)
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Keine Entschuldigung, keine Reue, kein einziges Wort. Während der mutmassliche Haupttäter Mike B. am ersten Prozesstag vor Gericht seine Sicht der Dinge schilderte, schwiegen sich er und die beiden anderen, als Küsnachter Schläger bekannt gewordenen Jugendlichen, vor dem Münchner Landgericht in München konsequent aus. Die Schweigestrategie stösst bei Rechtsexperten auf Unverständnis: «Die Jugendlichen verbauen sich somit die Chance, dass sich das Gericht ein eigenes Bild von ihnen machen kann», sagt Margarete Nötzel vom Oberlandesgericht München gegenüber der Zeitung «Sonntag».
Hinter dieser Verteidigungsstrategie des Schweigens stehen drei Münchner Anwälte: Haupttäter Mike B. lässt sich von Christian Bärnreuther vertreten, die anderen beiden Angeklagten Benji D. und Ivan Z. werden von den Pflichtverteidigern Christian Finke resp. Titus Boerschmann vertreten. Alle drei gelten bei Münchner Justizkennern als unbekannte Anwälte: «Das sind absolute No-Names, die noch nie mit grossen Strafprozessen zu tun hatten», sagt ein ortskundiger Gerichtsbeobachter, der anonym bleiben möchte.
Der Kritisierte kontert
Ein anderer Journalist vermutet: «Für einen jungen, unerfahrenen Anwalt ist dieser Prozess eine gute Chance, um seinen Bekanntheitsgrad massiv zu steigern.» Auch bekannte Rechtsanwälte hören die Namen der Verteidiger zum ersten Mal. Was jedoch nicht heisse, dass unbekannte Verteidiger die schlechteren Anwälte seien.
Alle drei Anwälte arbeiten gemäss Auftritten im Internet als Strafrechtsanwälte oder für Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind. Es bleibt jedoch offen, welche Mandanten die drei bisher vertreten haben und ob darunter auch jugendliche Straftäter sind. Immerhin soviel ist am Telefon von Christian Bärnreuther, dem Anwalt des mutmasslichen Haupttäters Mike B., zu erfahren: «Ich habe über 1000 Fälle im Strafrecht gemacht.» Zu Verteidigungsstrategien schweigen sich Bärnreuther, wie auch sein Mandant, weiter aus. Das Urteil wird nach Ostern, voraussichtlich am 7. April, erwartet. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.03.2010, 13:48 Uhr



