Ein Leben auf der schiefen Bahn
Von Petra Schanz. Aktualisiert am 02.09.2010 1 Kommentar
Schon bei der Geburt standen Stefan Kellers* Sterne schlecht. Der uneheliche Sohn kam in ein Säuglingsheim. Später wohnte er zwar bei seiner Mutter, die einen anderen Mann geheiratet hatte und mit diesem drei weitere Kinder hatte. Doch bereits nach der 3.Klasse kam Keller in ein Heim. Mit 12 fing er an, regelmässig weiche und harte Drogen zu konsumieren. Heute ist Keller knapp 42 Jahre alt. Sein bisheriges Leben hat er in Heimen, Kliniken und im Gefängnis verbracht. Gestern stand er wegen Erpressung und Drohung vor dem Bezirksgericht Meilen.
Die Haare hat er kurz rasiert, er trägt einen schwarzen Kapuzenpulli. Seine Drogenvergangenheit hat Spuren an seinem Gesicht und seinen Zähnen hinterlassen. Zu seinen Eltern und Halbgeschwistern habe er seit einem Jahr keinen Kontakt mehr, erzählt der Angeklagte. «Die wollen nichts mehr von mir wissen.» Er spricht schwerfällig. Seine Zunge stösst an, wenn er redet. Es belaste ihn, dass seine Familie den Kontakt zu ihm abgebrochen habe. Er sei allein. Freunde habe er keine.
Obdach in psychiatrischer Klinik gesucht
Zwei Maurerlehren hat Keller abgebrochen. Bei der ersten habe er gemerkt, dass er lieber im Büro arbeiten würde. Beim zweiten Mal habe er zu oft die Schule geschwänzt, gekifft und Alkohol getrunken. Die dritte Lehre – als Strassenbauer – hat er gar nie angefangen, weil er da für zwei Jahre in die Psychiatrie musste. Heute bekommt er eine IV-Rente. Er ist wegen Einbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Nötigung, Verstosses gegen das Betäubungsmittel- und das Strassenverkehrsgesetz und leichter Körperverletzung vorbestraft.
Zu den Vorfällen, wegen denen Keller gestern vor Gericht stand, kam es in der Psychiatrischen Klinik Schlössli in Oetwil. Der Angeklagte hatte sich 2008 freiwillig dort gemeldet. «Ich wollte ein Obdach», sagt er heute. Probleme habe er keine gehabt. Zuvor hatte er bei einem Bergbauern im Bündnerland gearbeitet, doch wegen einer Bronchitis sei er arbeitsunfähig geworden.
Pfleger mit dem Tod gedroht
Keller wird vorgeworfen, er habe eine Mitpatientin erpresst, um von ihr Geld zu erhalten. Mehrere Male soll er Beträge zwischen 50 und 200 Franken von ihr verlangt haben unter der Androhung, dass er sie sonst umbringe, ihren beiden Kindern etwas antue oder den Klinikärzten mitteile, dass sie gegen die mit der Klinik bestehende Abmachung verstossen und sich Tabletten beschafft habe. Das Geld habe er zur Finanzierung seines Drogen- und Alkoholkonsums verwendet.
Die Mitpatientin hat dem Angeklagten die Geldbeträge jeweils übergeben, weil sie ernsthaft befürchtete, Keller könnte seine Drohungen wahr machen. In einem zweiten Punkt wird der 42-Jährige der Drohung beschuldigt. Er habe gegenüber einem Pfleger geäussert, dass er einen anderen Pfleger und dessen Familie «kaltmachen» werde, weil dieser gegen den Angeklagten wegen seines massiven Drogenkonsums sowie wegen Drohung und Erpressung gegenüber Passanten eine Isolation und einen Zwangsdrogenentzug angeordnet hatte.
Erpressung nicht gestanden
Die Drohung gab der Angeklagte gestern vollumfänglich zu. Im Fall der Erpressung war er – abweichend von früheren Aussagen – nicht geständig. Seine Erklärungen waren widersprüchlich. Er habe die Mitpatientin mal um 20 Franken gebeten. Als sie ihm diese nicht gab, habe er ihr beim Rausgehen gesagt, er könnte sie umbringen. Das habe er aber nicht so gemeint. Er habe sich später bei ihr entschuldigt und sie habe die Entschuldigung angenommen. In der Untersuchungshaft habe er die Tat nur gestanden, um schneller rauszukommen.
Später in der Verhandlung sagte Keller, es könne schon sein, dass er die Mitpatientin erpresst habe. Er erinnere sich einfach nicht mehr. Er habe in der Haft den Bezug zur Realität verloren und wisse nicht mehr, wann was passiert und was wahr oder unwahr sei.
Taten tun ihm leid
Der Staatsanwalt beantragte 10 Monate Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung einer leicht verminderten Schuldfähigkeit sowie eine Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung, weil erhebliche Rückfallgefahr bestehe. Ein Gutachter hatte Keller eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert. Keller will keine Massnahme: «Nicht noch einmal eine solche Tortur.» Da gehe er lieber ins Gefängnis, da habe er mehr Freiheiten. Sein Verteidiger plädierte denn auch auf 8 Monate und keine Massnahme.
Das Gericht konnte das Urteil noch nicht fällen, weil es den Fall noch einmal an die Untersuchungsbehörde zurückweisen muss. Weil die erpresste Mitpatientin nicht offiziell als Zeugin vernommen worden war und Keller nun nicht mehr geständig ist, muss die Zeugin erneut einvernommen werden.
Es tue ihm leid, was passiert sei, sagte Keller in seinem Schlusswort. Es sei ihm peinlich, dass es zu einem Gerichtsverfahren gekommen sei. «Ich möchte mich bei allen Beteiligten entschuldigen.»
* Name von der Redaktion geändert (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.09.2010, 22:09 Uhr


































