Giftgas-Kugeln an Hobbygärtner verkauft
Von Marius Huber. Aktualisiert am 17.03.2010
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Der schwarze Totenkopf auf orangefarbenem Grund und die Warnung «sehr giftig» lassen eigentlich keine Fragen offen: Sie zieren gefährliche Substanzen wie Arsen oder Blausäure, die nur an Fachleute verkauft werden dürfen. Trotzdem ist wiederholt ein solch hochtoxischer Stoff in die falschen Hände geraten: ein Mäusegift. Deshalb hat das kantonale Labor jetzt Alarm geschlagen. Wer ein Produkt mit dem klingenden Namen Polytanol, Mauskiller U2 oder Kobra Wühlmaus-Pellets zu Hause habe, solle es sofort an den Verkäufer oder eine kantonale Sonderabfall-Sammelstelle zurückbringen, hiess es am Dienstag in einer Medienmitteilung. Auf keinen Fall solle man die Packungen öffnen, denn es genüge schon eine erhöhte Luftfeuchtigkeit, und das in den Kugeln enthaltene Giftgas Phosphin werde freigesetzt.
Zwei Vorfälle in kurzer Folge
Genau das ist im Februar mindestens zweimal passiert: Erst im Keller eines Restaurants im Kanton Schwyz, das wegen der giftigen Dämpfe evakuiert werden musste. Kurz darauf auch in Meilen, wo neun Feuerwehrleute mit Vergiftungserscheinungen ins Spital eingeliefert werden mussten, nachdem sie einem Gasgeruch nachgespürt hatten. Zwar sind alle Betroffenen inzwischen ausser Gefahr, doch der stellvertretende Kantonschemiker, Martin Brunner, will weitere Vorfälle auf jeden Fall verhindern: «Die selbe Dosis, die für einen erwachsenen Feuerwehrmann verkraftbar ist, könnte für ein Kind fatal sein», warnt er. Wie viel des Stoffes in Umlauf gelangt ist, ist noch nicht bekannt.
Meilemer Gift-Streuer entlastet
Der gestrige Aufruf des Kantonslabors entlastet ein Stück weit jene Laien, die mit dem Gift hantiert hatten und so ins Visier der Polizei geraten waren. Denn zwar wird noch untersucht, wer für die Vorfälle verantwortlich ist, aber die Fehlerkette – soviel scheint klar – nahm ihren Ursprung früher: Weder hätten die Zulieferer bestimmte Verkäufer beliefern sollen, erklärt Brunner, noch hätten diese die Ware an normale Kunden weitergeben dürfen. Eines der Produkte sei zudem irrtümlich bloss als «giftig» gekennzeichnet gewesen.
Martin Brunner hat die Branchenvertreter und Hersteller ermahnt, diese Fehler sofort zu korrigieren. Er glaubt, dass das genügt: Zwar bleibt es bei der Selbstkontrolle durch die Händler – «wir vertrauen also auf ihr Verantwortungsbewusstsein, ohne sie ständig zu überwachen». Die Gefahr sollte aber allen bewusst sein, da sie unmittelbarer Natur ist. Zudem wären fehlbare Verkäufer leicht zu eruieren – anders als etwa bei der Alkoholabgabe an Jugendliche.
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Erstellt: 17.03.2010, 04:00 Uhr
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