Heimatschutz kämpft für Sekten-Siedlung
Von Kaspar Bünger. Aktualisiert am 26.08.2009
Stichworte
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Die illustren Zeiten der Mazdaznan-Sekte in Herrliberg sind vorbei. Hunderte von Besuchern strömten in den 1920er-Jahren in die Siedlung Aryana, die deren Anhänger am Herrliberger Hang errichtet hatten, wenn der Meister der Bewegung mit dem singenden Namen Otoman Zar-Adusht Ha’nish zu seinen Anhängern sprach. In einer lockeren Ansammlung von Wohngebäuden lebten rund drei Dutzend Personen nach den Idealen ihrer Heilslehre.
Nur der Name bleibt
Vom spirituellen Treiben ist heute nichts mehr zu sehen. Das früher weitestgehend unverbaute und abgeschiedene Land ist zu einer Wohngegend geworden, wie es sie an der Goldküste oft gibt. Noch erinnert der Name der Aryanastrasse an die bemerkenswerte Vergangenheit im Herrliberger Ortsteil.
Nicht für jedermann direkt ersichtlich sind die zahlreichen architektonischen Spuren der «Aryaner», wie die Gemeinschaftsmitglieder später auch genannt wurden. Aber es gibt sie noch. Und durch einen aktuellen Baurechtsstreit rücken sie wieder ins Licht der Aufmerksamkeit.
Nicht unter definitivem Schutz
Die Stiftung Zürcher Heimatschutz hat Rekurs gegen die Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück an der Langackerstrasse 126 eingelegt. Stein des Anstosses: Der Neubau soll im grossangelegten Garten eines ebensolchen alten Aryaner-Wohnhauses zu stehen kommen. Es handelt sich um eine von sieben noch erhaltenen Bauten aus dieser Zeit. Sie befindet sich im kommunalen Inventar für schützenswerte Bauten. Das heisst aber nicht, dass sie unter formellem Denkmalschutz steht.
Gerade dies würde der Heimatschutz jedoch gerne sehen. Von den sieben ehemaligen Aryaner-Liegenschaften sind nämlich bereits drei definitiv unter den Fittichen des Denkmalschutzes. Es sind dies zwei herrschaftliche Jugendstilhäuser – eines davon das Nachbarhaus der umstrittenen Nummer 126 – und ein Transformatorenturm, den die Aryaner damals kurzerhand bauen mussten, weil ihnen die Herrliberger aus Skepsis gegenüber den okkulten Praktiken den Anschluss ans Stromnetz verweigert hatten. Die anderen Liegenschaften – von weiteren Villen bis zum einfachen Holzschindelhaus – stehen lediglich im Inventar.
Andere Aryaner-Gärten geschützt
Die beiden bereits geschützen Jugendstilhäuser sind gemäss Schutzverfügung mitsamt ihrem Garten zu erhalten. Der Heimatschutz fordert nun, dass beim Objekt an der Langackerstrasse 126 kein anderer Massstab angewandt und der Umschwung gleichwohl unter Schutz gestellt wird. Die Situationen entsprächen sich völlig. Er argumentiert, dass die Gärten viel zum Charakter der Aryana-Siedlung beitrügen. Die Architektur der Häuser stehe mit der grünen Umgebung in starkem Zusammenhang. Der Neubau an der Langackerstrasse 126 würde, so der Heimatschutz, diese Einheit unzulänglich beeinträchtigen und mit seiner Grösse auch das Aryaner-Wohnhaus selber seiner Bedeutung berauben.
Heimatschutz sieht Verfahrensfehler
Der Heimatschutz bemängelt aber nicht nur das bewilligte Bauvorhaben an sich. Er macht ebenfalls Fehler im Bewilligungsverfahren geltend. Als während der Rekursfrist ein Mitarbeiter des Heimatschutzes auf dem Herrliberger Bauamt das Inventarblatt des Aryaner-Hauses an der Langackerstrasse 126 habe einsehen wollen, habe ihm dies nicht vorgelegt werden können. Von jedem Gebäude im kommunalen Inventar schützenswerter Objekte sollte aber ein solches Dossier mit historischen und architektonischen Hintergründen und einer Würdigung des Baus samt Umgebung vorhanden sein. «Wir befürchten nun, dass auch die Baubehörde die Bewilligung für das Mehrfamilienhaus sprach, ohne das Inventarblatt konsultiert zu haben», sagt Ulrich Ruoff, Präsident des Zürcher Heimatschutzes. In dem Falle sei die Baubewilligung ohnehin für ungültig zu erklären.
Der Herrliberger Gemeindeschreiber Pius Rüdisüli kann zum konkreten Sachverhalt keine Stellung nehmen. «Aber ich kann versichern, dass die Bewilligung auf fundierter Grundlage und nach kontroverser Diskussion erteilt worden ist», sagt Gemeindeschreiber Rüdisüli.
Ob der Heimatschutz mit seinem Rekurs erfolgreich ist, oder ob die Vorwürfe gegen den Bauherrn des Mehrfamilienhauses, der für eine Stellungnahme im «Tages-Anzeiger» nicht erreichbar war, unrechtmässig sind, wird sich zeigen. Das Verfahren läuft.
Mehr Nachrichten und Hintergründe vom rechten Seeufer gibt es täglich im Regionalbund des Tages-Anzeigers. Schreiben Sie direkt an staefa@tages-anzeiger.ch
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 26.08.2009, 20:44 Uhr


