Hunde müssen wieder öfters an die Leine
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Seit dem 1.?Januar gilt das neue kantonale Hundegesetz. Darin ist festgeschrieben, wo eine Leinenpflicht für Hunde besteht. So etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlich zugänglichen Gebäuden oder an Bahnhöfen und Haltestellen. Nur: Die bisherige Leinenpflicht in Parkanlagen, wie sie im alten Gesetz noch verankert war, ist vom Gesetzgeber fallen gelassen worden.
Will eine Gemeinde diese Pflicht aufrechterhalten, muss sie einen entsprechenden Beschluss fassen. Dagegen wiederum kann Beschwerde beim Bezirksrat in Meilen erhoben werden. Nachdem Küsnacht bereits im Frühsommer einen entsprechenden Entscheid gefällt hat, zieht Erlenbach nach. Der Beschluss liegt während 30 Tagen im Gemeindehaus öffentlich zur Einsicht auf.
Leinenzwang erst ab 10 Uhr
Ohne Leinenpflicht liessen Hundehalter ihre Tiere immer wieder unbeaufsichtigt versäubern, für Kinder und Alte stellten die Tiere oft eine unberechenbare Gefahr dar, begründet Erlenbach den Entscheid. Zudem sei es sinnvoll, diese Leinenpflicht wieder einzuführen, weil im Heslibach ein Park auf Erlenbacher und Küsnachter Boden liegt.
Gegen den Küsnachter Beschluss sind Ende Juni zwei Rekurse erhoben worden, die der Bezirksrat in den nächsten Tagen behandeln wird. Beide Beschwerden zielen darauf ab, die Leinenpflicht jeweils morgens bis 10 Uhr aufzuheben, erklärt Peter Wettstein, Gemeindeschreiber von Küsnacht. Dennoch ist die Leinenpflicht in Küsnacht bereits heute gültig, weil den Rekursen die aufschiebende Wirkung entzogen worden ist.
In Herrliberg will man nichts von einem Verbot wissen. Man habe erstens keine Seeanlagen, und zweitens wolle man der Gesetzesflut Einhalt gebieten. «Wir haben genügend Vertrauen in unsere Bevölkerung», sagt Pius Rüdisüli, Herrliberger Gemeindeschreiber. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.08.2010, 20:25 Uhr
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