Reformierte müssen mehr Steuern zahlen
Von Petra Schanz. Aktualisiert am 16.02.2009 2 Kommentare
Das neue Kirchengesetz
Das neue Kirchengesetz geht zurück auf die Trennungsinitiative von 1995. Die Initiative, welche die Trennung von Kirche und Staat wollte, wurde damals abgelehnt. Die Kirche sollte also öffentlich-rechtlich bleiben, doch befand man, das Kirchengesetz sei nicht mehr zeitgemäss. 2003 gab es eine Abstimmung über ein neues Kirchengesetz, das aber ebenfalls abgelehnt wurde.
Das nun auf Januar 2010 in Kraft tretende neue Kirchengesetz ist bereits 2006 verabschiedet worden. Abgestimmt wird nun noch über die Kirchenordnung. Eine zentrale Änderung betrifft die Finanzen. Bisher zahlte der Kanton aufgrund historischer Verpflichtungen Geld an die Kirchen. Vor 200 Jahren hatte der Kanton Kirchengut im Wert von rund 100 Millionen Franken verstaatlicht und in der Folge veräussert. Als Abgeltung zahlt er den Kirchen noch heute zwei Drittel der Pfarrlöhne. Diese 50 Millionen, von denen bisher das Meiste die Reformierte Kirche bekam, zahlt der Kanton weiterhin aus, jedoch verteilt er es neu aufgrund der Mitgliederzahlen und unter derVoraussetzung, dass die Katholische und die Reformierte Kirche sich gleichermassen sozial engagieren, etwa bei der Seelsorge im Spital. Dieses soziale Tätigkeitsprogramm der beiden Kirchen und somit auch die Beiträge werden alle sechs Jahre geprüft und allenfalls neu festgelegt.
Doch nicht nur die Finanzströme werden in der Kirchenordnung neu geregelt, die Kirchen erhalten auch mehr Autonomie. Sie dürfen zum Beispiel mit anderen Kirchgemeinden fusionieren. Bisher fasste der Kantonsrat solche Beschlüsse. Die Reformierte Kirche plant ausserdem, das Stimmrecht ab 16 Jahren und für Ausländer einzuführen. Die Katholische Kirche wird das Mitgliederstimmrecht ab 18 Jahren behalten, neu aber ebenfalls Ausländer mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung abstimmen lassen. (ps)
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Finanzstarke reformierte Kirchgemeinden werden aufgrund des neuen Kirchengesetzes ihre Kirchensteuern wohl erhöhen müssen. Das betrifft nicht zuletzt einige Gemeinden am rechten Zürichseeufer. Dies vermutet Nicolas Mori, Presseverantwortlicher der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Zürich.
Nicht wie geplant auf den 1. Januar 2009, sondern ein Jahr später soll das neue Kirchengesetz in Kraft treten. Die Arbeit an den Verordnungen benötigt mehr Zeit, und auch Kirchen und Kirchgemeinden brauchen länger, um die Bestimmungen umzusetzen. Das Kirchengesetz regelt das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Eine der grossen Veränderungen beim neuen Gesetz betrifft die Finanzen (siehe Kasten). Der Kanton bezahlt die Beiträge an die staatlich anerkannten Kirchen neu aufgrund der Mitgliederzahlen und nicht mehr aufgrund historischer Verpflichtungen. Die Kirchen gehen davon aus, dass die Reformierte Landeskirche in Zukunft nur noch 30 statt 42 Millionen Franken erhält, die Katholische hingegen 20 statt 8 Millionen. Die Zahlen sind allerdings noch nicht definitiv.
Mehr in den Finanzausgleich zahlen
Unter dem Strich wird so aber auch für die Kirchgemeinden weniger Geld zur Verfügung stehen. Das bestätigt Gerhard Hubmann, Vizepräsident der Reformierten Kirche Küsnacht und zuständig für die Finanzen. «Als finanzstarke Kirchgemeinde mit einem Steuersatz von nur6 Prozent wird Küsnacht wohl auch mehr in den Finanzausgleich zahlen müssen», sagt Hubmann. Konkret könne man allerdings noch nichts sagen. Es hänge davon ab, wie sich die Kirchensteuern generell entwickelten. Weil die Aussichten unsicher seien, gelte es nun, auf Sparkurs zu gehen und vorsichtig zu budgetieren. «Die Kirchensteuer zu erhöhen, kommt erst als letzte Möglichkeit infrage», so Hubmann. Er glaubt zwar nicht, dass Mitglieder aus finanziellen Gründen aus der Kirche austreten würden. Ein Austritt habe meist andere Gründe, zum Beispiel, weil sich jemand von der Kirche entfernt habe. Doch spiele natürlich auch die demografische Struktur einer Kirchgemeinde eine Rolle. Küsnacht lebe von einzelnen finanzstarken Steuerzahlern. «Deshalb wollen wir die Kirchensteuer nicht ins Uferlose treiben, sondern zuerst sparen, wo es geht.»
Angst vor Kirchenaustritten
Nicolas Mori befürchtet hingegen, dass Mitglieder aus der Kirche austreten könnten, wenn die Steuern steigen. «Man muss sich genau überlegen, ob es nicht kontraproduktiv ist, die Kirchensteuern zu erhöhen», sagt er. Sonst wirke sich das unter dem Strich negativ aus für die Kirchgemeinden. Er schliesst allerdings nicht aus, dass diese Massnahme nötig sein werde. «Je nachdem wie der neue Finanzausgleich aussehen wird, müssten finanzstarke Kirchgemeinden, wie es sie im Bezirk Meilen gibt, mit den Kirchensteuern raufgehen», sagt Mori.
Sparmassnahmen sei sich die Reformierte Kirche aber gewöhnt, denn sparen müsse man schon seit Jahren. «Die Reformierte Kirche ist eine immer kleiner werdende Kirche», so Mori. Dies vor allem aufgrund von Austritten, und weil ältere Mitglieder sterben und keine jüngeren nachkommen. Auf die Steuereinnahmen habe das zwar bisher keinen Einfluss gehabt, weil man finanzstarke Steuerzahler habe. Doch langfristig werde das Auswirkungen haben, deshalb spare man bereits jetzt.
Freude bei den Katholiken
Was sich für die Reformierten finanziell negativ auswirkt, bereitet der Katholischen Kirche Freude. Der Informationsbeauftragte der Zentralkommission der Katholischen Kirche des Kantons Zürich, Aschi Rutz, relativiert allerdings: «Noch ist ja nicht klar, wie viel Geld wir tatsächlich erhalten werden.» Die zusätzliche Summe werde ausserdem nicht von Anfang an gesamthaft ausbezahlt. Innerhalb von vier Jahren würden jeweils 2 oder 2,5 Millionen Franken dazukommen.
«Das Geld wird sicher auch den Kirchgemeinden zugutekommen», sagt Rutz, «aber auch die Kantonalkirche wird etwas mit dem Geld anzufangen wissen.» Das System, wie das zusätzliche Geld ausbezahlt würde, stehe noch nicht fest. Es gibt einerseits die Möglichkeit, dass das Geld in die kantonale Zentralkasse einbezahlt wird und sich somit die Abgaben der Kirchgemeinden an die Zentralkasse verkleinern werden. Anderseits könnte das Geld auch direkt zu den Kirchgemeinden fliessen, und diese müssten dann höhere Abgaben an die Zentralkasse bezahlen. Auch Mischformen dieser zwei Systeme sind laut Rutz möglich.
«Die Kirchgemeinden würden es natürlich begrüssen, die Steuern senken zu können», sagt Rutz. Für finanzstarke Gemeinden werde dieser Fall aber aufgrund des Finanzausgleichs kaum eintreten. Allerdings gebe es für sie eine Entlastung. Erich Schneider, Präsident der Katholischen Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon bestätigt das. «Wir wären froh, wenn wir einen weniger hohen Betrag an den Finanzausgleich zahlen müssten», sagt Schneider. Zurzeit seien es 900 000 von 3 Millionen Franken, die man an die Zentralkasse und an den Finanzausgleich zahlen müsse. «Natürlich hätten wir auch Ideen, wie wir das zusätzliche Geld einsetzen könnten», sagt der Präsident. Man würde die Spenden erhöhen und mehr Geld für Seelsorge, Jugendarbeit und Seniorenarbeit verwenden. Die Steuern zu senken komme in der Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon eher nicht in Frage, zumal man den Neubau des Pfarreizentrums geplant habe.
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Erstellt: 16.02.2009, 11:35 Uhr
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2 Kommentare
Der Systemfehler bleibt. Nach wie vor zahlen Nicht- und Andersgläubige Pfaffengehälter, missionarischen Aktivismus und Infrastruktur der sogenannten Landeskirchen mit - nicht nur über die erwähnten 50 Millionen aus der Staatskasse. Über die obligaten Kirchensteuern für juristische Personen vervielfacht sich der Betrag. Ein Unding angesichts der verfassungsmässig garantierten Religionsfreiheit. Antworten


