Zürich

Schiffsschraubenunfall: Baden ist am Unglücksort verboten

Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 29.08.2011

Ein Junge verletzte sich schwer, als er beim Baden mit einem Motorboot kollidierte. Baden durfte er an der Stelle nicht.

Wiederholt Kollisionen: Schwimmer und Motorboote auf dem Zürichsee.

Wiederholt Kollisionen: Schwimmer und Motorboote auf dem Zürichsee.
Bild: Keystone

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Ein 13-Jähriger sprang gestern Sonntagnachmittag vom Anlagesteg der Kursschiffe in Uetikon am See. Dabei kollidierte er mit einem privaten Motorboot. In der Nacht auf heute musste der Junge nun notoperiert werden. «Er hatte tiefe Schnittverletzungen und mehrere Brüche an einem Bein», erklärt Esther Surber, Sprecherin der Kantonspolizei.

Durfte der Bootsführer beim Kursschiffsteg Leute abholen? Laut Surber ist ein Anlegen zwar verboten, ein kurzer Halt aber erlaubt. Anders sieht es für das Baden am Unglücksort aus: «Das ist an der Stelle verboten», erklärt Surber. Wie einer Kampagne der Kantonspolizei zu sicherem Schwimmen zu entnehmen ist, darf im Umkreis von 100 Metern rund um eine Kursschiff-Anlagestelle nicht geschwommen werden. Dennoch ist der Unfallhergang für die Polizei keine klare Sache, wie Surber bestätigt: «Wir sind immer noch daran, den Fall abzuklären.»

Kein Einzelfall

Der Unfall geschah als der Jungen bei der Anlagestelle mit Kollegen abwechslungsweise in den See sprang. Ein Motorbootlenker wollte zur gleichen Zeit einige Personen beim Steg abholen. Dabei kam es zur Kollision zwischen dem Jungen und dem privaten Schiff. Der 13-Jährige verletzte sich schwer.

Kollisionen mit Motorbooten gab es in den letzten Jahren mehrere: Ende August 2010 wurde eine 75-jährige Frau bei der Badeanstalt Utoquai schwer verletzt als sie von einem Fischerboot angefahren wurde. Die Frau hatte gegen keine Regeln verstossen, hingegen der Fischer. Er wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Im Juli 2008 kollidierte zudem eine 32-jährige Frau beim Hafen Enge mit einem Limmatboot der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft. Sie schwamm, wie im aktuellen Fall, innerhalb der 100 Meter rund um eine Anlagestelle, in der das Schwimmen verboten ist.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 29.08.2011, 11:44 Uhr

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