Zürich

131 Quadratmeter, kleine Bäder und Laminat: 5780 Franken

Von Felix Schindler. Aktualisiert am 20.10.2011 86 Kommentare

Hunderte Mieter wurden dieses Jahr auf die Strasse gestellt, weil die Liegenschaften saniert wurden. Oft werden die Wohnungen anschliessend für das Doppelte neu vermietet. Ein Beispiel aus dem Kreis 7.

Normale Häuser, luxuriöse Preise: Am Zeltweg werden Wohnungen nach einer Renovation für das Doppelte vermietet.

Normale Häuser, luxuriöse Preise: Am Zeltweg werden Wohnungen nach einer Renovation für das Doppelte vermietet.
Bild: Felix Schindler

Besichtigung als Event: Wohnungsvermietung am Zeltweg in Zürich. (Bild: Felix Schindler)

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2600 Franken kostete die 5-Zimmer-Wohnung bis zum Juni dieses Jahres. Jetzt, nach einer Renovation, wurden aus dieser einen Wohnung zwei, die zusammen mehr als das Doppelte kosten. «Neues an begehrter Lage» lautet die Überschrift zum Inserat, auf dem die Wohnungen am Zeltweg im Zürcher Stadtkreis 7 angepriesen werden.

«Das war unsere Heimat» sagt Anton Rüegg*. Über 40 Jahre hat er in der Überbauung gelebt, dort seine Kinder grossgezogen, sein Erspartes in eine neue Küche investiert. Vor drei Jahren hat er zusammen mit allen anderen Mietern die Kündigung erhalten. Es habe ihm damals regelrecht «den Hut gelupft», sagt er heute. Auch die 71-jährige Ursula Pfister* hat damals ihre Wohnung verloren. 1031 Franken bezahlte sie für zwei Zimmer, auch diese Wohnung kostet heute über 100 Prozent mehr.

Rentner auf aussichtsloser Wohnungssuche

Drei Jahre dauerten die juristischen Streitigkeiten, bis im Juni dieses Jahres alle Bewohner ausziehen mussten und der Eigentümer die Liegenschaft renovierte. Mit 77 Jahren machte sich Rüegg mit seiner Frau auf die Suche nach einem neuen Zuhause – und wurde erst ausserhalb der Stadtgrenze fündig. Die Rentnerin Pfister sucht noch heute eine Wohnung, sie sei «als Übergangslösung in zwei Zimmern an ihrem ehemaligen Arbeitsplatz parkiert».

Dass Rüegg oder Pfister je in die Liegenschaft zurückkehren könnten, war nie ein Thema. «Uns war klar, dass der neue Besitzer den Mietzins ganz erheblich erhöhen will», sagt Rüegg. Heute kostet eine 5-Zimmer-Wohnung (131 m2) 5430 Franken, die Nebenkosten werden mit zusätzlich 350 Franken veranschlagt. Drei Zimmer (77 m2) kosten 2980 Franken und mehr, zwei Zimmer (51 m2) gibt es ab 2250 Franken. Alle Küchen und Bäder sind neu, das Haus innen wie aussen neu gestrichen.

«Diese Preise sind extrem»

Doch die Wohnungen wurden nicht in Luxusappartements verwandelt, wie man angesichts der Preise vermuten könnte. Anstelle des «fantastischen Parketts», wie Rüegg sagt, wurde ein Laminatboden ausgelegt, wie ein Blick ins Inserat zeigt. Die Zimmer sind zwischen 13 und 21 Quadratmeter gross, die Bäder sind so klein, dass man auch in der grössten Wohnung einen zweiten Waschtrog vergeblich sucht.

«Diese Preise sind extrem», sagt Felicita Huggenberger, Leitern des Mieterverbands Zürich. «Es deutet einiges darauf hin, dass sie missbräuchlich sind.» Das Bundesgericht legt in einem Urteil klar fest, dass die Nettorendite den Referenzzinssatz nicht um mehr als ein halbes Prozent übersteigen darf. Konkret heisst das, dass der Vermieter unter dem Strich derzeit nicht mehr als 3,25 Prozent verdienen darf.

Vermieter spekulieren auf ortsunkundige Interessenten

Das Beispiel am Zeltweg ist laut Huggenberger kein Einzelfall. Das schliesst die Rechtsanwältin daraus, dass jedes Jahr mehr Personen beim Mieterverband Hilfe suchen, weil ihre Wohnungen gekündigt wurden. Allein in diesem Jahr waren es bis heute 1200, rund 75 Prozent mehr als noch im Jahr 2008. «Bei der überwiegenden Mehrheit davon handelt es sich um Kündigungen wegen Totalsanierungen.» Das heisst: Alle Mieter werden auf die Strasse gestellt, die Liegenschaft saniert und die Wohnungen neu vermietet.

Insbesondere an guten Lagen würden die Liegenschaften «billig saniert» und für happige Preise neu ausgeschrieben. «Die Inserate sind manchmal auf Englisch abgefasst, weil man darauf spekuliert, dass Mieter aus dem Ausland über die gängigen Preise nicht Bescheid wissen», sagt Huggenberger.

Wohnbau-AG ohne Telefonbucheintrag

Ob Mietzinsaufschläge in dieser Grössenordnung missbräuchlich sind oder nicht, kann nur das Mietgericht entscheiden. «Wird eine Wohnung neu vermietet, werden nicht selten Fantasiepreise verlangt», sagt Huggenberger. Wenn dem Mieter der Anfangsmietzins als rechtswidrig erscheint, hat er 30 Tage Zeit, diesen anzufechten.

Dazu kommt es allerdings vergleichsweise selten. Wer die Miete nicht bezahlen kann, der lasse in der Regel die Finger von der Wohnung, sagt Huggenberger. Und wer den Mietvertrag unterschreibe, der wolle sich mit seinem neuen Vermieter nicht als Erstes auf einen Rechtsstreit einlassen. Nur 47 Personen liessen sich vergangenes Jahr vom Mieterverband bei einem solchen Rechtsstreit beraten. «Von den Mietern, die sich auf einen Rechtsstreit eingelassen haben, haben alle eine Mietzinsreduktion erkämpft», sagt Huggenberger. «Doch es sind immer noch zu wenige, die den Spekulanten das Handwerk legen.»

Wie der Vermieter diese Preise rechtfertigt und ob sie missbräuchlich sind oder nicht, bleibt unklar. Die Eigentümerin ist die Bilaya Wohnbau AG mit Sitz in Rüti. Die Aktiengesellschaft hat weder eine Webseite noch einen Eintrag in den gängigen Telefonverzeichnissen. Die Immo-Center in Wil, die die Liegenschaft verwaltet, teilt auf Anfrage mit, dass vor Mitte nächster Woche keine Auskünfte erteilt würden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.10.2011, 11:52 Uhr

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86 Kommentare

Xaveer Inderbitzin

20.10.2011, 14:21 Uhr
Melden 81 Empfehlung

Der Besitzer der Aktiengesellschaft ist kein Ausländer (mit Blick auf das übliche PFZ-Bashing in den Kommentaren), sondern ein Treuhänder im Zürcher Oberland. Kandidierte für politische Ämter u.a. mehr, google gibt Auskunft. Das perfide daran ist, dass wer bürgerlich wählt, solchen Wucherern noch den Rücken stärkt. Antworten


Ursi Brock

20.10.2011, 13:28 Uhr
Melden 50 Empfehlung

Vieleicht kommt ja mal wieder eine Zeit in welcher man solche Machenschaften als Wucher deklariert und die Verursacher mitten auf dem gut besuchten Marktplatz an den Pranger stellen und diese mit verfaulten Lebensmittlen bewerfen darf. Antworten



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