16 Monate bedingt für uneinsichtige Drogenheilerin
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Eine Psychotherapeutin hat während Jahren in ihrer Villa am Zürichberg ihre noble Kundschaft mit LSD, Ecstasy oder Mescalin therapiert. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die 62- Jährige am Montag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
Die Psychotherapeutin hatte in einer Liegenschaft im Zürcher Seefeld nicht alltägliche Sitzungen organisiert: Laut Anklage führte sie zwischen Mitte 2004 und August 2008 rund 45 Gruppensitzungen für rund 60 Personen aus gesellschaftlich gehobenen Kreisen durch. Dazu zählten Anwälte, Ärzte und Millionärsfrauen.
Unbestritten war vor Gericht, dass die deutsche Ehefrau eines erfolgreichen Zürcher Wirtschaftsanwaltes ihren Patientenkreis regelmässig mit LSD, Ecstasy oder Mescalin versorgte. Die Kundschaft musste jeweils 300 Franken für ein Wochenende hinblättern.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Ärztin insgesamt 700 Portionen LSD, 700 Portionen Ecstasy, 50 Portionen Mescalin und Psyloscibin sowie 150 Portionen 2-CB abgegeben haben. Ziel sei es gewesen, das Bewusstsein der Kundschaft zu erweitern und sie zu neuen Erkenntnissen zu führen.
«In guter Absicht gehandelt»
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen schwerem Drogenhandel und eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie 10'000 Franken Busse. Zudem sollte die Therapeutin für einen unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil eine Ersatzforderung von 162'000 Franken dem Kanton Zürich abliefern.
«Ich habe in guter Absicht gehandelt», rechtfertigte die Angeklagte ihr Handeln. Sie sprach nicht von Drogen, sondern von «psychointegrativen Substanzen zur Erweiterung des Bewusstseins» und «wirksamen Werkzeugen einer ganzheitlichen Psychotherapie».
Verteidiger wollte Freispruch
Der Verteidiger plädierte auf einen vollen Freispruch und verneinte einen Drogenhandel. Es habe sich vielmehr um eine massvolle Abgabe in einem kontrollierten therapeutischen Rahmen gehandelt. Niemand sei zu Schaden gekommen. Auch die Angeschuldigte hatte wiederholt ausgeführt, dass sie und ihr Ehemann an ihre Kundschaft lediglich kleine Dosen verabreicht hätten.
Auch das Gericht verneinte einen schweren Drogenhandel, sah im Verhalten der Psychotherapeutin aber einen klaren Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. So habe die Angeschuldigte über mehrere Jahre hinweg ohne Bewilligung regelmässig und illegal Drogen abgegeben.
Neben einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verhängte das Gericht eine Busse von 2000 Franken. Von einer Ersatzforderung sah es mangels Nachweis ab. Den mitbeschuldigten Ehemann hat die Zürcher Justiz bereits vor wenigen Monaten wegen Mittäterschaft per Strafbefehl zu einer hohen bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. (sta/fsc)
Erstellt: 05.07.2010, 18:20 Uhr



