30 Millionen für säumige Krankenkassen-Kunden: Zürich ist gegen schwarze Liste
Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 06.01.2012 31 Kommentare
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Seit dem 1. Januar gilt bezüglich der Krankenversicherung ein neues Bundesgesetz. Neu müssen Kantone 85 Prozent der Leistungen bezahlen, die bei Versicherten anfallen, die ihre Prämien nicht bezahlt haben. Bisher berappte der Kanton Zürich 100 Prozent der Leistungen – aber keine Selbstbehalte. Neu müssen die Kantone nun auch Selbstbehalte von Versicherten übernehmen, welche diese nicht mehr bezahlen können.
Anders im Thurgau. Dort wurde nur dann bezahlt, wenn offene Behandlungskosten und offene Prämienrechnungen vorlagen. Wer vom Kanton aber Geld erhielt, musste dieses zurückzahlen.
Als Mittel, Zahlungen der öffentlichen Hand an säumige Prämienzahler gering zu halten und die Zahlungsmoral derer zu steigern, führte der Kanton Thurgau zudem bereits 2007 die schwarze Liste ein. Patienten, die auf dieser figurieren, erhalten bei Ärzten und in Spitälern nur noch Notfallbehandlungen. Kantone wie Luzern, Aargau oder St. Gallen könnten künftig ebenfalls schwarze Listen einführen. Anders in Zürich: Hier ist der Regierungsrat der Auffassung, dass schwarze Listen problematisch sind und nur wenig bringen.
Regierungsrat sieht wenig Potenzial
«Wir gehen davon aus, dass nur jemand auf eine schwarze Liste käme, der wirklich nicht mehr bezahlen kann», erklärt Daniel Winter, Sprecher der kantonalen Gesundheitsdirektion. Er glaubt deshalb nicht, dass sich eine Einführung lohnen würde. «Der administrative Aufwand würde den allfälligen Nutzen bei Weitem übersteigen.» Für 2012 zahle der Kanton voraussichtlich 29,4 Millionen Franken wegen rund 10‘000 säumiger Prämienzahlern. Man gehe davon aus, dass sich durch die neue Bundesregelung der Verlustscheinübernahme kein Mehraufwand ergebe.
Im Kanton Thurgau jedoch, ist man vom System mit den schwarzen Listen überzeugt, wie Raphael Herzog vom dortigen Gesundheitsamt erklärt: «Bei uns will niemand zum alten System zurück.» Man habe die Listen nicht eingeführt, um Leute zu brandmarken, sondern, um fühestmöglich reagieren zu können, wenn jemand seine Prämien nicht mehr bezahle. Oft handle es sich um Personen, die durch plötzliche Arbeitslosigkeit oder private Probleme, ihre Rechnungen nicht mehr bezahlten. «Unsere Gemeinden suchen dann gezielt das Gespräch und versuchen Lösungen zu finden.»
Für Herzog setzen die neuen Bundesregeln, bei denen «einfach die Allgemeinheit bezahlt», die falschen Anreize: «Wir wollen es gar nicht soweit kommen lassen, bis jemand Verlustscheine hat, die am Ende wir alle bezahlen.»
Vorschüsse, dafür weniger Kosten
Im Kanton Thurgau seien rund 6'000 bis 7'000 Personen auf der schwarze Liste geführt, die Erfahrungen seien positiv: «Es kommt weniger vor, dass Spitalrechnungen nicht bezahlt werden und viele Betroffene sind durch unsere Hilfe wieder zahlungsfähig und können aus dem Teufelskreis aussteigen.» Dafür bezahlten die Gemeinden jeweils Vorschüsse, um Betreibungen abzuwenden und könnten diese Zahlungen danach auch zurückfordern. «So muss der Kanton nicht 85 Prozent all dieser Leistungen bezahlen.» Allerdings bestätigt Herzog, dass der administrative Aufwand beim Listen-System höher sei.
Daniel Winter, von der Zürcher Gesundheitsdirektion, sieht hier für Zürich aber kein Vorbilds-Modell. «Bei uns ist die Zahlungsmoral grundsätzlich gut. Prämienübernahmen für Verlustscheine machen nur 0,85 Prozent des gesamten Prämienvolumens im Kanton aus.»
Der Kantonsrat wird in diesem Jahr über den Antrag des Regierungsrates zur «Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz» beraten. Diese ist nötig, um die kantonalen Bestimmungen dem neuen Bunderecht anzupassen. Nach wie vor ist möglich, dass sich der Kantonsrat dennoch für die Einführung von schwarzen Listen ausspricht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 06.01.2012, 12:55 Uhr
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