Zürich

56 Millionen Franken für Spitäler und Kliniken

Aktualisiert am 16.02.2012

30,8 Millionen Franken schiesst der Kanton in den Psychiatriebereich ein. Weitere 26 Millionen kommen dem Unispital, dem Kinderspital und dem Spital Triemli zu.

Subventioniert: Das Universitätsspital Zürich erhält vom Kanton einen finanziellen Zustupf.

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Bild: Keystone

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Spitäler und psychiatrische Kliniken im Kanton Zürich erhalten im laufenden Jahr für wichtige Leistungen, die sie im öffentlichen Interesse erbringen, rund 56 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat Beiträge bis zu dieser Höhe als gebundene Ausgabe zugesichert.

Subventioniert werden insbesondere Leistungen der psychiatrischen Ambulatorien und der Tages- und Nachtkliniken, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Geld für Sonderleistungen erhalten aber auch das zentrale Krebsregister und die Transplantationskoordination.

Kinderspital subventioniert

Von den rund 56 Millionen fliessen 30,8 Millionen Franken in den Psychiatriebereich. Damit werden im Wesentlichen ambulante Leistungen für Erwachsene sowie stationäre und ambulante Pflichtleistungen für Kinder finanziell unterstützt. Die entsprechenden Aufträge werden von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, der Clienia Schlössli AG und der Sanatorium Kilchberg AG wahrgenommen.

Die restlichen rund 26 Millionen Franken kommen dem Bereich Akutsomatik zugute. Hier werden Sonderleistungen des Universitätsspitals Zürich (USZ), des Kinderspitals Zürich und des Zürcher Stadtspitals Triemli subventioniert.

Umfangreiches Engagement

Das USZ übernehme wichtige Aufgaben im übergeordneten öffentlichen Interesse, unter anderem mit der Transplantationskoordination und dem Führen eines zentralen Krebsregisters, schreibt der Regierungsrat. Das Kinderspital mit seiner besonderen Patientenstruktur erhalte Subventionen für versorgungspolitisch notwendige stationäre und ambulante Pflichtleistungen bei Kindern. Ausserdem würden die drei Spitäler für ihr zahlenmässig umfangreiches Engagement bei der Facharztausbildung unterstützt.

Seit dem 1. Januar 2012 werden die Schweizer Spitäler in der obligatorischen Grundversicherung pro Behandlungsfall mit leistungsbezogenen Pauschalen entschädigt. Dafür kommen die Kantone und die Krankenkassen gemeinsam auf. Neben den Leistungen, die die Spitäler direkt zugunsten des einzelnen Patienten erbringen, nehmen sie aber auch Aufgaben wahr, die im Gesamtinteresse der Gesundheitsversorgung und damit im Dienst der Allgemeinheit stehen.

Dabei handelt es sich zum einen um den Bereich der Lehre und Forschung, wofür die Universität Beiträge ausrichtet, und zum andern um eine Reihe von Sonderaufträgen im öffentlichen Interesse. Da es sich hier um sogenannt gemeinwirtschaftliche Leistungen handelt, werden sie von der öffentlichen Hand mitgetragen. (pia/sda)

Erstellt: 16.02.2012, 14:22 Uhr

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